Neuwahl am 29. September

ÖVP tobt über 'Rendi-Kickl-Deal'

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Rot-Blau würde den Wahlkampf unnötig in die Länge ziehen 

Der Neuwahlantrag hat am Dienstag den Verfassungsausschuss passiert. Damit ist der Neuwahl-Termin zwar noch nicht fixiert, der von SPÖ und FPÖ favorisierte 29. September gilt aber als quasi fix. Denn mittels rot-blauem Abänderungsantrag wird der Neuwahlantrag erst per 3. Juli in Kraft treten, dadurch ist (wegen des Fristenlaufs) der 29. 9. der frühest mögliche Termin für die Nationalratswahl.
 

Nur Liste JETZT dagegen

Mit dem Neuwahlantrag, den alle Fraktionen außer JETZT mittrugen, wurde formal nur festgelegt, dass die Legislatur-Periode frühzeitig endet und der Neuwahl-Termin "im September" liegen wird. Der Abänderungsantrag, der den Neuwahlbeschluss erst am 3. Juli in Kraft treten lässt, wurde mit SPÖ-FPÖ-Mehrheit abgesegnet. Durch diesen geht sich vor dem 29. September kein früherer Neuwahl-Termin aus.
 
Formal steht der nun im Verfassungsausschuss abgesegnete (und abgeänderte) Neuwahlbeschluss am Mittwoch noch im Nationalratsplenum zur Abstimmung. Danach ist die Übergangsregierung am Zug: In einer Ministerrats-Verordnung muss diese den Neuwahl-Termin festlegen - wobei sie sich hier wohl an den Mehrheiten im Nationalrat orientieren wird, denn die Verordnung braucht im Anschluss noch im Hauptausschuss des Nationalrates eine Mehrheit - und dort gibt es ebenfalls eine SPÖ-FPÖ-Mehrheit, was den 29. September wahrscheinlich macht.
 

ÖVP kritisiert "Rendi-Kickl-Deal"

Äußerst kritisch äußerte sich die ÖVP, die einen "Rendi-Kickl-Deal" ortete: Von SPÖ und FPÖ sei der 29. September als Termin "indirekt festgelegt" worden, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl in einer Aussendung. Dies entspreche "in keiner Weise dem Wunsch von Bundespräsident Van der Bellen, der sich von Anfang an für einen möglichst frühen Wahltermin im September ausgesprochen hatte". Um einen "unnötig langen Wahlkampf" zu vermeiden, habe die ÖVP in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses einen früheren Termin (den 15. September) vorgeschlagen, was aber von der Mehrheit abgelehnt worden sei. Es sei "bedauerlich, dass die rot-blaue Allianz hier einmal mehr Parteiinteressen vor den Wunsch von Bevölkerung und Bundespräsident stellt", so Gerstl.
 
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittman wies dies im Gespräch mit der APA zurück. Es gebe keine Allianz zwischen SPÖ und FPÖ, dies habe auch das weitere Abstimmungsverhalten im Verfassungsausschuss gezeigt. Denn ein Antrag, der die Ministeranklage zum Minderheitsrecht machen würde, sei von einer "Allianz zwischen FPÖ und ÖVP" abgelehnt worden. "Wenn man von einer Allianz in einer zukünftigen Regierung spricht, ist das wohl eine zwischen ÖVP und FPÖ, weil da ist schon das Minderheitenrecht blockiert worden", so der Verfassungssprecher.
 
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