Knalleffekt

ORF-Gebühr wird jetzt Fall für den EuGH

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Vorabentscheid soll klären, ob Programmentgelt steuerbare Leistung ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit der auf das ORF-Programmentgelt zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ihn um Vorabentscheid ersucht, um zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Den Stein ins Rollen brachte der Prozessfinanzierer AdvoFin, der vor ein paar Jahren eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter GIS startete.

Mehrwertsteuer nicht erlaubt?

AdvoFin-Chef Gerhard Wüest ist laut "Kurier" der Ansicht, dass das Verrechnen der Mehrwertsteuer auf eine Gebühr "grundsätzlich nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU nicht erlaubt" sei. "Nachdem ich verpflichtet bin, Programmentgelt zu zahlen, ist es kein fairer Austausch von Leistung und Gegenleistung. Eine Leistung ist nur dann steuerbar, wenn sie freiwillig ist", meinte Wüest.

AdvoFin stützt sich auf eine frühere Entscheidung zum tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der EuGH hatte damals entschieden, dass die Gebühr nicht der Umsatzsteuer unterliegt: Da es sich bei der Einhebung von Rundfunkgebühren um keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handle, sei diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten, so die Begründung.

1,86 Euro im Monat

Die GIS hält das Verfahren vor dem EuGH laut "Kurier" für "nicht nötig". Die Anwendung des Unionsrechts sei richtig, da sich "Österreich im Zuge der EU-Beitrittsakte eine Ausnahmegenehmigung für die Zulässigkeit der weiteren Besteuerung des lange vor dem EU-Beitritts eingeführten ORF-Programmentgelts gewähren ließ", argumentiert das ORF-Tochterunternehmen in einem Schriftsatz. Die Ausnahmeregelung sei in die 2006 beschlossene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU übernommen worden.

Hat AdvoFin mit seiner Klage Erfolg, muss künftig weniger an GIS-Gebühr bezahlt werden. Derzeit macht die zehnprozentige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt 1,86 Euro aus. Aber auch eine Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre wäre möglich.
 

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