Für 17.000 Menschen

FPÖ-Kritik an 8,5 Mio. für Klimabonus für Asylwerber und Häftlinge

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Laut Anfragebeantwortung waren mit 1. September über 8.000 Asylwerber und in etwa ebenso viele Häftlinge anspruchsberechtigt

Die Freiheitlichen erneuern ihre Kritik an der Auszahlung des Klimabonus an Asylwerber und Häftlinge. FPÖ-Berechnungen zufolge erhielten diese beiden Gruppen rund 8,5 Mio. Euro. Mit 1. September gab es nämlich insgesamt 8.112 Asylwerber, deren Verfahren bereits seit mindestens sechs Monaten liefen, wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hervorgeht. Dazu seien etwa 8.900 Gefängnisinsassen anspruchsberechtigt gewesen.

Für FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz dokumentierten diese Zahlen das "schwarz-grüne Versagen". 8,5 Millionen Euro Klimabonus für "Asylwerber und Häfenbrüder" sei ein "Schlag ins Gesicht all jener Österreicher, die seit Monaten in Armut leben und jeden Euro dreimal umdrehen müssen". Schließlich hätten Asylwerber und Gefängnisinsassen keinerlei Kosten für Miete oder Energie zu tragen, behauptet Schnedlitz: "Wenn man jetzt noch bedenkt, dass in Österreich bereits über 150.000 Menschen mit positivem Asylbescheid leben, humanitären Aufenthalt oder subsidiären Schutz genießen, dann sprechen wir von einer Zahl jenseits der 80 Millionen Euro."

Koalitions-Krach

Die Debatte um den Klimabonus für Asylwerber hatte - von der Tiroler ÖVP im Landtagswahlkampf losgetreten - Anfang September für innerkoalitionären Zwist gesorgt und zum Rücktritt von VP-Generalsekretärin Laura Sachslehner geführt. Sachslehner hatte vehement eine Nachjustierung beim Klimabonus gefordert und die Weigerung des grünen Koalitionspartners als Überschreiten einer rote Linie bezeichnet, woraufhin die Generalsekretärin von VP-Klubobmann August Wöginger zurückgepfiffen wurde. Was Sachslehner wiederum Grund genug war, den Hut zu nehmen.

Das Gesetz, dem auch die ÖVP zugestimmt hat, sieht vor, dass auch nicht österreichische Staatsbürger Anspruch auf den Klimabonus haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und ihren Hauptwohnsitz für ein halbes Jahr im Bundesgebiet hatten.

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