Die Freiheitlichen kritisieren ein weiteres Mal die Impfpflicht, diesmal den Weg, wie man zu einer Befreiung kommt.
Neben Ambulanzen von Krankenanstalten dürfen auch Amtsärzte und sogenannte Epidemieärzte einen entsprechenden Bescheid ausstellen. FPÖ-Obmann Herbert Kickl sieht darin eine Schikane für die Bürgerinnen und Bürger, wisse man doch nicht, wo und wie diese auffindbar seien. Die Regierung habe "mit böser Absicht einen Spießrutenlauf" aufgebaut, sagte Kickl.
Die Regelung sei eine Frechheit, kritisiert Kickl. Sie zeige das offene Misstrauen der Regierung sowohl gegenüber den Bürgern als auch gegenüber den Ärzten. Ausgerechnet jene Mediziner, die ihre Patienten am besten kennen, dürften nun keine Impfbefreiungen ausstellen, "sondern nur Amts- und Epidemieärzte, die vom Schreibtisch entscheiden".
Zudem müssten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), aber auch Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die Bevölkerung umfassend und in übersichtlicher Form informieren, wohin sie sich konkret wenden können, denn: "Wo ist die österreichweite Liste der Amtsärzte? Wo ist die österreichweite Liste der Epidemieärzte?" Die Regierung wolle wohl, dass die Bevölkerung an diesem "wirren System scheitert, damit man sie zur Impfung treiben oder ihnen eine Strafe aufbrummen kann".
Bereits zuvor hatte der Ärztekammer-Präsident selbst einen Vorschlag gemacht, wie man die Zahl der Ärzte und Ärztinnen, die Befreiungen ausstellen können, erweitern kann. So könne man etwa Spezialisten zu "Epidemie-Ärzten" erklären, schlug er vor.
Auch mit den Ausnahmegründen in der Verordnung zeigte sich der Nationalratsabgeordnete und Apotheker Kaniak nicht einverstanden. Ausgenommen ist, wer sich nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit impfen lassen kann. In einer rechtlichen Begründung zur Verordnung sei allerdings davon die Rede, dass der Ausnahmegrund eng auszulegen sein. "Offensichtlich muss man wirklich kurz vor dem Sterben sein, damit das anerkannt wird", so der Gesundheitssprecher. Als "medizinisch vollkommen unhaltbar" kritisierte er, dass auch bei der Stabilisierung einer Infektion geimpft werden müsse, obwohl diese weiterhin besteht. Allergien müssten gegen Inhaltsstoffe, die in allen zugelassenen Covid-Impfstoffen vorhanden sind, bestehen, ansonsten sind sie kein Ausnahmegrund. Doch sei oft keine Prüfung möglich, ob man gegen einzelne Inhaltsstoffe allergisch sei.