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Zwei Verfahren gegen Kickl aktuell am Laufen

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Gegen FPÖ-Obmann Herbert Kickl laufen aktuell zwei Verwaltungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der Coronamaßnahmen bei verschiedenen Demonstrationen.

Eines, das auf einer Anzeige in Innsbruck beruhte, wurde wegen der parlamentarischen Immunität des FP-Klubchefs von den Behörden eingestellt. Zwei Mal zuvor war Kickl aber wegen anderer Kundgebungen vom Parlament ausgeliefert worden, wogegen er sich auch juristisch zur Wehr setzt.

Es war bekannt geworden, dass die Polizei Kickl wegen einer offenbaren Missachtung der Maskenpflicht bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen Anfang Jänner angezeigt hatte. In einem E-Mail vom 10. Februar wurde der Anwalt des FPÖ-Chefs allerdings darüber informiert, dass Verwaltungsverfahren eingestellt worden war, "da Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen". Und weiter: "Aufgrund der parlamentarischen Immunität Ihres Mandanten war spruchgemäß zu entscheiden."

Allerdings hatte der Nationalrat ähnliche Fälle zuvor anders beurteilt und für eine Aufhebung der Immunität Kickls entschieden. Zum ersten Mal war dies im April des vergangenen Jahres der Fall. Gegen die Verwaltungsstrafe erhob Kickl juristisch Einspruch, das Verfahren läuft laut FPÖ noch. Erst am 20. Jänner dieses Jahres wurde abermals für die Aufhebung der Immunität Kickls gestimmt. In diesem Fall geht es um eine Kundgebung am 11. Dezember am Heldenplatz. Auch hier hatte Kickl keine FFP2-Maske getragen.
 

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