Der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte wird erleichtert.
Das hat der Nationalrat Mittwochmittag gegen die Stimmen von SPÖ und Freiheitlichen beschlossen. Konkret werden die geforderten Einkommenshöhen gesenkt und werden Englisch-Kenntnisse aufgewertet. Die Rot-Weiß-Rot-Karte regelt die Zuwanderung von Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU.
SPÖ und FPÖ redeten gegen die Novelle an. SP-Mandatarin Verena Nußbaumer sprach von einem Kniefall vor der Wirtschaft. Der Druck auf Arbeitnehmer werde weiter verschärft. Löcher stopfen statt Probleme lösen, attestierte FP-Mandatar Peter Wurm. Er ist gegen weitere Zuwanderung, hingegen für den Ausbau der Facharbeiterausbildung in Österreich.
Seitens der ÖVP betonte Klaus Fürlinger, dass die Unternehmen, egal welcher Größe, nach Fachkräften dürsteten. Nunmehr würden dafür Hürden beseitigt und die Verfahren beschleunigt. Von sinnvollen Schritten in eine richtige Richtung sprach der Grüne Georg Bürstmayr. Dem schloss sich NEOS-Mandatar Gerald Loacker an, der allerdings weitere Schritte zur Entbürokratisierung und Beschleunigung wünschte. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sieht eine einfachere und unbürokratischere Möglichkeit für qualifizierten Zuzug.
Angesetzt wird unter anderem bei der Entlohnung. Künftig wird eine Mindestentlohnung von 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (statt 60 Prozent) ausreichend sein, um Zugang zu der Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten. Dies ist aktuell nur bei Personen bis 30 der Fall. Für 2022 ergäbe das einen geforderten monatlichen Bruttolohn von 2.835 Euro. Außerdem wird die Mindestentlohnung für Absolventen heimischer Universitäten und Fachhochschulen gänzlich beseitigt. Weiters werden Englischkenntnisse Deutschkenntnissen gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Hürden für ausländische Start-up-Gründer werden durch die Senkung des notwendigen Stammkapitals von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert.
Ferner etabliert wird ein dauerhafter Arbeitsmarktzugang für registrierte Stamm-Saisonniers, die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate in Tourismusbetrieben oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben, und das ungeachtet ihres Alters oder ihrer Qualifikation. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags.
Davor war wieder einmal eine Pandemie-Maßnahme beschlossen wurden und das einstimmig zu Gunsten von Klein -und Mittel-Unternehmen. Mit dem KMU-Förderungsgesetz wird der bisher vorgesehene Haftungsrahmen von 750 Millionen auf eine Milliarde ausgeweitet.
In der Sitzung eingeführt wurde auch ein neuer arbeitsmedizinischer Fachdienst. Damit werden künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie etwa diplomierte Krankenpfleger oder Physiotherapeuten mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung für bestimmte Aufgaben wie die regelmäßige Begehung von Büroarbeitsplätzen herangezogen werden dürfen. Voraussetzung ist eine arbeitsmedizinische Spezialausbildung im Ausmaß von mindestens 208 Stunden. Die Fachaufsicht bleibt bei Arbeitsmedizinern.