Die ÖVP will bei einer Ministeranklage der FPÖ gegen Leonore Gewessler (Grüne) nicht mitziehen - zumindest "Stand jetzt".
Noch letzte Woche erwägte die ÖVP - allen voran Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl - bei der FPÖ-Ministeranklage gegen Leonore Gewessler (Grüne) mitzuziehen. Zumindest wenn eine "50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof durchgeht" bestehe. Denn sonst würde man "Gewessler ja zur Märtyrerin oder zum Star machen".
Jetzt gibt ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti allerdings eine andere Marschroute vor. Man werde den Antrag der FPÖ "natürlich genau prüfen". Aber: "Wir halten es grundsätzlich für einen schlechten Stil, Politik via Anklagen zu machen", so der ÖVP-Abgeordnete zu oe24. "Deswegen werden wir uns selbstverständlich politisch mit Leonore Gewessler auseinandersetzen, insbesondere wenn sie Grünen-Chefin wird. Aber eine Ministeranklage werden wir Stand jetzt nicht unterstützen.“
Gewessler fiel bei der ÖVP spätestens seit ihrem Alleingang bei der EU-Renaturierungsverordnung in Ungnade.
Das wirft die FPÖ Gewessler vor
Für eine Ministeranklage gegen Gewessler beim Verfassungsgerichtshof braucht es eine Mehrheit im Nationalrat. Diese wäre mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP locker möglich. In ihrem Antrag werfen die Freiheitlichen Gewessler vor, aus ideologischen Gründen mehrere Straßenbauprojekte wie beispielsweise den Lobautunnel gestoppt zu haben. Die gestrichenen Projekte seien aber Teil des Bundesstraßengesetzes, die frühere Ministerin habe also gegen geltendes Recht verstoßen.
Eine solche Anklage ist laut dem Antrag auch bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt noch möglich. Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich ein Verlust des Ministeramts, bei "besonders erschwerenden Umständen" sind aber auch weitere Sanktionen möglich.