Mitgliederentscheid

So will Doskozil SPÖ-Chef werden

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Sein Mittel der Wahl, um sich gegen Pamela Rendi-Wagner durchzusetzen, ist der Mitgliederentscheid.

Wien. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil will SPÖ-Bundesparteivorsitzender werden. Sein Mittel der Wahl, um sich gegen Pamela Rendi-Wagner durchzusetzen, ist der Mitgliederentscheid. Laut SPÖ-Organisationsstatut muss dieser durchgeführt werden, wenn es zumindest zehn Prozent aller Mitglieder auf Bundesebene verlangen. Das Ergebnis ist verbindlich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich 20 Prozent aller SPÖ-Mitglieder daran beteiligt haben.

Beschlüsse, die nach dem Organisationsstatut von anderen Gremien oder Organen zu fassen sind, können nicht Thema eines Mitgliederentscheids sein. Ein Problem für Doskozil könnte also dadurch entstehen, dass in Paragraf 47 festgelegt ist, dass ein Parteitag über die Wahl des Bundesparteivorsitzenden entscheidet.

Bundesparteivorstand beschließt die Verfahrensrichtlinien

Neben den zehn Prozent der SPÖ-Mitglieder auf Bundesebene ist auch Bedingung, dass aus wenigstens drei Landesorganisationen jeweils zumindest 25 Prozent "der insgesamt für die Einsetzung eines Mitgliederentscheides erforderlichen Mitglieder" dies fordern, gibt das Organisationsstatut vor. Der Mitgliederentscheid muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, ab dem er verlangt wurde, beginnen. Der Bundesparteivorstand beschließt die Verfahrensrichtlinien und setzt den Zeitraum zur Abhaltung des Entscheides fest.

Der Mitgliederentscheid grenzt sich von der Mitgliederbefragung ab. Diese kann durchgeführt werden, wenn das vom Parteivorstand des jeweiligen Organisationsbereiches - also etwa Landes- oder Bundesorganisation - beschlossen wird. Im Gegensatz zum Mitgliederentscheid sind die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung nicht verbindlich, auch sind nicht zehn, sondern nur fünf Prozent der SPÖ-Mitglieder für deren Einsetzung notwendig.

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