Vom Richtwertmieten-Anstieg per April ist laut SPÖ eine Million Haushalte österreichweit betroffen - weil neben den reinen Richtwert-Verträgen auch ein Teil der Kategoriemieten teurer wird.
SPÖ-Wohnsprecherin Ruth Becher forderte am Donnerstag nicht nur für diese Million Verträge, sondern für alle Mietverträge ein Aussetzen von Anhebungen - auch in freifinanzierten Wohnungen. Diese Aussetzung solle gelten, bis es ein neues Mietrecht gebe, bevorzugt das SPÖ-Universalmietrecht.
Samt den Erhöhungen der Betriebskosten seien zwei Millionen Haushalte von einer Verteuerung des Wohnens konfrontiert, sagte Becher in einer Online-Pressekonferenz mit SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Die Richtwert-Erhöhung selbst betreffe 750.000 Haushalte, bei den Kategoriemieten seien es nochmals 250.000. Die Anhebung der Richtwertmieten macht laut AK-Berechnungen 5,85 Prozent und bei Kategoriemieten 5,47 Prozent aus, wobei die Mietrichtwerte je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung würde in Wien pro Jahr 360 Euro teurer, in Vorarlberg um 550 Euro.
Die Politik müsse lenkend eingreifen, denn zum Wohnen gebe es keine Alternative. Anders als bei Energie jedoch, die auch wieder billiger werden könne, gehe es bei den Mieten nicht wieder abwärts, betonte Becher. Noch dazu gebe es über die Orientierung am Verbraucherpreisindex eine Beschleunigung, weil etwa auch die teurere Energie hier anheizend wirkt. "Die Regierung ist weder willens noch in der Lage, etwas gegen die Teuerungen zu machen", kritisierte Leichtfried. Die an sich 2021 fällige Richtwert-Erhöhung war damals ausgesetzt und - im Gesetz verankert - ausdrücklich nur um ein Jahr verschoben worden.
Laut Mietrechtsgesetz (MRG) ist das Erhöhungsbegehren schriftlich zu stellen, wenn die neuen Richtwerte schon gelten. Zudem muss es 2 Wochen vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter einlangen, darauf verwies die SPÖ im Pressegespräch. Leichitfried kündigte für die nächste Nationalratssitzung einen SPÖ-Antrag an, um die Richtwertanhebung rückgängig zu machen.
Das Richtwertsystem gilt bei folgenden Voraussetzungen: die Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz, der Mietvertrag wurde nach 1. März 1994 geschlossen, das Gebäude wurde vor 1. Juli 1953 erbaut (Altbauwohnung). Wegen des hohen Bestands an Althausmieten ist vor allem in Wien der Richtwert relevant, bisher betrug er 5,81 Euro/m2, laut AK sind es künftig 6,15 Euro.
Ihren Vorschlag für ein "Universalmietrecht" hatte die SPÖ erstmals 2014 vorgestellt, als man noch hoffte, mit dem Mietenthema Wahlen schlagen zu können. Der Gesetzestext dazu liege längst im Parlament vor, so Becher. Gelten solle es einheitlich für alle mit Gewinn vermietbaren Mietwohnungen, die älter als 20 Jahre sind - mit klar geregelten Zu- und Abschlägen. Zudem will die SPÖ die Abschaffung der Befristungen von Mietverhältnissen (außer bei Eigenbedarf).