"Unerlaubtes Verbringen"

Paukenschlag: Kanzleramt prüft Affäre um Drozda-Bild

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Restauratoren sollen Belvedere-Leihgabe auf Schäden prüfen.

Das Gemälde, das der frühere Kulturminister und nunmehrige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda nach dem Regierungswechsel im Vorjahr in den SPÖ-Klub und danach in die SPÖ-Parteizentrale mitgenommen hatte, ging heute an das Belvedere zurück. "Das Bild wurde abgeholt", teilte die SPÖ am Mittwochnachmittag der APA mit.
 
Restauratoren des Belvederes hätten dabei das 19.000-Euro-Werk gleich begutachtet und für in Ordnung befunden, hieß es in der roten Parteizentrale. Zugleich habe auch der von der SPÖ beauftragte Restaurator Otto Hans Ressler den Zustand des Bildes für in Ordnung befunden und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Vorhaltungen des Bundeskanzleramtes, wonach Drozda das Bild unrechtmäßig entwendet habe, wies man in der SPÖ-Zentrale zurück: Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer werde sich gegen solche Vorwürfe rechtliche Schritte vorbehalten.
 

"Unerlaubtes Verbringen"

Das Bundeskanzleramt hat unter dem Titel "Mehrmaliges, unerlaubtes Verbringen von Bundeseigentum und unsachgemäßer Umgang mit dem Werk" ein Protokoll der Causa angefertigt. Laut dieser Darstellung wurde am 26. Juni 2016 zwischen Belvedere und Bundeskanzleramt ein Leihvertrag für die Dauer von fünf Jahren mit Ausstellungsort Bundeskanzleramt abgeschlossen. In der Schlussphase der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ wurde das Belvedere von einer persönlichen Mitarbeiterin Drozdas darüber informiert, dass der Minister eine Leihgabe mit ins Parlament nehmen möchte. Die zuständige Sektion bzw. Abteilung im Bundeskanzleramt wurde darüber nicht in Kenntnis gesetzt, heißt es in der Unterlage.
 
Als neuer Vertragspartner für die Leihe wurde dem Belvedere am 11. Dezember 2017, wenige Tage vor der Bildung der neuen türkis-blauen Regierung, Mag. Thomas Drozda angekündigt. "Ein neuer Leihvertrag wurde jedoch nie abgeschlossen, der gültige Vertrag mit dem Bundeskanzleramt niemals verändert. Eine direkte Verleihung an Privatpersonen ist nicht möglich. Trotzdem wird das Werk aus dem BKA weg gebracht", hält das Kanzleramt zur Causa fest. "Es gibt weiterhin einen aufrechten Leihvertrag zwischen dem Belvedere und dem Bundeskanzleramt." Ob die Übersiedlung des Kunstwerkes von einer auf Kunsttransporte spezialisierten und zertifizierten Spedition durchgeführt und angemessen versichert war, sei weder dem Belvedere noch der zuständigen Sektion im Kanzleramt bekanntgegeben worden. Auch über den Transport in die SPÖ-Parteizentrale im Oktober 2018 wurden Belvedere und die damit befasste Abteilung im Bundeskanzleramt nicht informiert. Dies obwohl der "einzig gültige Vertrag nach wie vor" zwischen Bundeskanzleramt und Belvedere bestehe.
 
Fazit des Bundeskanzleramts: "In der SPÖ-Zentrale befindet sich nach wie vor wertvolles Eigentum des Bundes, das dorthin ohne jede Berechtigung als Fotokulisse verbracht wurde." Etwaige rechtliche Folgen wollte man im Kanzleramt nicht kommentieren. Drozda selbst betonte zuletzt, dass die Übersiedlung des Gemäldes in den SPÖ-Parlamentsklub mit dem Belvedere abgesprochen, der Transport in die Parteizentrale aber ein Fehler gewesen sei, den er bedauere. Das Bild werde umgehend zurückgegeben, so Drozda.
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