Laut Gerichtsurteil war die Erhöhung einer Mindestpension zu gering. Müsste in allen ähnlichen Fällen nachgezahlt werden, käme das teuer.
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger ist vom Urteil des Landesgerichtes Linz zur Pensionserhöhung des Vorjahres "überrascht". Das Gericht hatte entschieden, dass die geringere Anpassung für Niedrigstpensionen unter der Ausgleichszulage von 747 Euro eine laut EU-Recht verbotene mittelbare Frauendiskriminierung darstellt. Buchinger will erst einmal eine rechtskräftige Entscheidung im Berufsverfahren abwarten. Eine Nachzahlung für alle Betroffenen würde 60 Mio. Euro kosten.
"Nach bestem Wissen und Gewissen"
Buchinger betonte am
Mittwoch vor dem Ministerrat, die Regierung habe die im Vorjahr "nach
bestem Wissen und Gewissen" gewählte Vorgehensweise "sehr gut
begründet". Wer tatsächlich von seiner Pension leben müsse, habe
die volle, höhere Pensionsanpassung bekommen. Wer aber zusätzlich zur
eigenen Pension noch andere Einkünfte habe (dazu zählt bei Frauen auch das
höhere Einkommen des Partners), habe dagegen nur die gesetzlich
vorgeschriebene niedrigere Erhöhung von 1,7 Prozent erhalten.
Halbe Million betroffen
Davon betroffen waren in der Praxis mehr
als eine halbe Million Pensionisten, deren Rente unter der Ausgleichszulage
von 747 Euro liegt. Weil der Großteil davon Frauen sind, urteilte das
Landesgericht Linz, es handle sich bei dieser Maßnahme um eine laut EU-Recht
verbotene mittelbare Frauendiskriminierung.
Buchinger zeigte sich von diesem Urteil ehrlich verwundert: "Ich hätte das nicht erwartet." Nun müsse man das Ergebnis der Berufung durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern abwarten: "Auch Gerichte erster Instanz können sich irren."
Nachzahlung bei 60 Mio.
Sollte eine Nachzahlung der vollen
Pensionserhöhung auch für Niedrigstpensionisten (Männer und Frauen) nötig
werden, würde das laut Buchinger 60 Mio. Euro kosten. Dass es sich dabei
vornehmlich um Frauen handelt, zeigen auch Buchingers Zahlen deutlich: Würde
man bei der Nachzahlung nur Frauen berücksichtigen, nicht aber die Männer,
dann würde es immer noch 40 Mio. Euro kosten, so der Minister.
Grüne beantragten Änderung
Die Grünen haben im
Parlament bereits einen Antrag für eine Gesetzesänderung bei den
Niedrigstpensionen eingebracht, er sieht eine Erhöhung von Pensionen unter
620,99 Euro um 3,5 Prozent vor. Kosten würde das laut Grünen Berechnungen 94
Mio. Euro, was angesichts der Mehreinnahmen des Bundes im Jahr 2007 ohne
weiteres zu rechtfertigen wäre.
FPÖ begrüßt Urteil
Die FPÖ sieht indes eine
"ausgewachsene Blamage für die Bundesregierung". Man habe in einem ähnlichen
Fall wie jenem in Linz ebenfalls den Klagsweg beschritten und wolle, wenn
erforderlich, bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.