Eklatante Mehrkosten

Pflegegeld-Bezug laut RH zu willkürlich

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Es herrschen extreme Unterschiede zwischen den Ländern.

Bei der Gewährung von Pflegegeld und der Einstufung des Pflegegrads gibt es zwischen den Bundesländern extreme Unterschiede. So ist etwa der Anteil der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 in Vorarlberg knapp dreimal so hoch wie im Bundesschnitt. Bei den Auszahlungen stellte der Rechnungshof (RH) in einem aktuellen Prüfbericht Unterschiede von bis zu 30 Prozent fest. Kritisiert wird darin auch die Qualität der ärztlichen Gutachten. Hier bestünde "erheblicher Verbesserungsbedarf". Positiv ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als halbiert wurde.

Unterschiede
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) betreut rund drei Viertel aller Bundespflegegeldbezieher. Der RH prüfte den Vollzugs des Bundespflegegeldgesetzes durch die PVA im Zeitraum 2005 bis 2007 und stellte dabei hinsichtlich der Antragstellung, der Einstufungen und der Klagen "beträchtliche regionale Unterschiede" fest.

Eklatante Mehrkosten
So wurden in der Landesstelle Wien um etwa 50 Prozent mehr Anträge auf Neugewährung von Pflegegeld gestellt als in Vorarlberg, was Mehrkosten von rund 0,90 Mio. Euro verursachte. Der Anteil der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 war in Vorarlberg knapp dreimal so hoch wie im Bundesschnitt, die durchschnittliche Auszahlung pro Bezieher (5.572 Euro) war im westlichsten Bundesland dementsprechend um rund 28 Prozent oder 1.200 Euro pro Jahr höher als in Wien (4.354). Das verursachte Mehrkosten von rund sieben Mio. Euro.

Gutachter
Verbesserungsbedarf ortet der Rechnungshof auch bei den ärztlichen Gutachten. Es fehlten Standards für die Auswahl und Einschulung der Gutachter. Auch die Auslastung und damit die Honorare seien völlig unterschiedlich. So hat bei einer Landesstelle das Honorar für zwei Ärzte 81 Prozent des Gesamthonorars für Begutachtungen betragen.

Mehr als 400 Ärzte erstellten im Jahr 2007 rund 107.000 Gutachten. Neun Ärzte verrechneten der PVA ein Honorar von mehr als 80.000 Euro, die höchste Honorarsumme betrug rund 157.000 Euro. Bei einer Landesstelle betrug das Honorar für zwei Ärzte 81 Prozent des Gesamthonorars, bei einer anderen Landesstelle bezogen zwei Ärzte 73 Prozent des Gesamthonorars.

Ausgewogene Verteilung
Einerseits erstellten 50 Allgemeinmediziner weniger als 100 Gutachten, andererseits erstellte ein einzelner Arzt bis zu 18 Gutachten pro Tag. Ein anderer Arzt nahm zehn Begutachtungen an einem Sonntag bzw. bis zu 13 Begutachtungen an einem Feiertag vor. Der RH empfiehlt der PVA, für eine ausgewogene Verteilung der Begutachtungsaufträge zu sorgen, um das Risiko eines Begutachterengpasses bei Ausfall eines Arztes zu minimieren.

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