Es herrschen extreme Unterschiede zwischen den Ländern.
Bei der Gewährung von Pflegegeld und der Einstufung des Pflegegrads gibt es zwischen den Bundesländern extreme Unterschiede. So ist etwa der Anteil der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 in Vorarlberg knapp dreimal so hoch wie im Bundesschnitt. Bei den Auszahlungen stellte der Rechnungshof (RH) in einem aktuellen Prüfbericht Unterschiede von bis zu 30 Prozent fest. Kritisiert wird darin auch die Qualität der ärztlichen Gutachten. Hier bestünde "erheblicher Verbesserungsbedarf". Positiv ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als halbiert wurde.
Unterschiede
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) betreut rund
drei Viertel aller Bundespflegegeldbezieher. Der RH prüfte den Vollzugs des
Bundespflegegeldgesetzes durch die PVA im Zeitraum 2005 bis 2007 und stellte
dabei hinsichtlich der Antragstellung, der Einstufungen und der Klagen
"beträchtliche regionale Unterschiede" fest.
Eklatante Mehrkosten
So wurden in der Landesstelle Wien um etwa
50 Prozent mehr Anträge auf Neugewährung von Pflegegeld gestellt als in
Vorarlberg, was Mehrkosten von rund 0,90 Mio. Euro verursachte. Der Anteil
der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 war in Vorarlberg knapp dreimal so hoch
wie im Bundesschnitt, die durchschnittliche Auszahlung pro Bezieher (5.572
Euro) war im westlichsten Bundesland dementsprechend um rund 28 Prozent oder
1.200 Euro pro Jahr höher als in Wien (4.354). Das verursachte Mehrkosten
von rund sieben Mio. Euro.
Gutachter
Verbesserungsbedarf ortet der Rechnungshof auch bei den
ärztlichen Gutachten. Es fehlten Standards für die Auswahl und Einschulung
der Gutachter. Auch die Auslastung und damit die Honorare seien völlig
unterschiedlich. So hat bei einer Landesstelle das Honorar für zwei Ärzte 81
Prozent des Gesamthonorars für Begutachtungen betragen.
Mehr als 400 Ärzte erstellten im Jahr 2007 rund 107.000 Gutachten. Neun Ärzte verrechneten der PVA ein Honorar von mehr als 80.000 Euro, die höchste Honorarsumme betrug rund 157.000 Euro. Bei einer Landesstelle betrug das Honorar für zwei Ärzte 81 Prozent des Gesamthonorars, bei einer anderen Landesstelle bezogen zwei Ärzte 73 Prozent des Gesamthonorars.
Ausgewogene Verteilung
Einerseits erstellten 50
Allgemeinmediziner weniger als 100 Gutachten, andererseits erstellte ein
einzelner Arzt bis zu 18 Gutachten pro Tag. Ein anderer Arzt nahm zehn
Begutachtungen an einem Sonntag bzw. bis zu 13 Begutachtungen an einem
Feiertag vor. Der RH empfiehlt der PVA, für eine ausgewogene Verteilung der
Begutachtungsaufträge zu sorgen, um das Risiko eines Begutachterengpasses
bei Ausfall eines Arztes zu minimieren.