Im Parteienregister sollten die wichtigsten Fakten über jede Partei stehen. Doch bei drei von fünf Parteien gibt es keine ordnungsgemäße Meldung.
Still und leise will die Dreierkoalition zusammen mit den Grünen das Parteiengesetz aufweichen. Es geht dabei um die Nutzung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern. Der Rechnungshof und auch der Unabhängige Parteientransparenzsenat (UPTS) haben Kritik daran geübt, dass vom Steuerzahler bezahlte Kabinettsmitarbeiter diese Accounts mitbetreuen und so keine saubere Trennung von Regierungs- und Parteienarbeit möglich sei. Der UPTS hat deshalb sogar empfindliche Strafen gegen die vier Parteien verhängt. Nun, jetzt wird die "schlampige Praxis" Gesetz, die Top-Politiker dürfen ihre Accounts von staatlich bezahlten Mitarbeitern betreuen lassen. Dabei soll zwar Parteiwerbung von anderen Inhalten getrennt werden - wie das gehen soll, bleibt aber vorerst offen.
Ein schlampiges Verhältnis hat ein Teil der Parlamentsparteien auch zum restlichen Parteiengesetz. Dort ist nämlich auch festgehalten, dass eine ordentliche Satzung sowie die für die Partei vertretungsbefugten Personen im Parteienregister zu hinterlegen sind.

Meldung der ÖVP mit Parteiobmann Karl Nehammer.
Nun, ein Blick ins Register zeigt: Von den fünf Parlamentsparteien sind lediglich SPÖ und Grüne mit korrekten aktuellen Einträgen vertreten. Die ÖVP hat zwar ebenfalls die Satzung in Parteiführung hinterlegt - im Register hat allerdings immer noch Karl Nehammer die Obmannschaft. Zur Erinnerung: Der Mann ist vor einem knappen halben Jahr zurückgetreten, inzwischen ist Christian Stocker der Chef und Kanzler. Die ÖVP versichert aber, dass die Meldung "im laufenden Prozess" sei.

Registerauszug der FPÖ - die Parteiführung fehlt.
Die FPÖ hat immerhin eine aktuelle Satzung hinterlegt, 2022 sei auch die Parteiführung genannt worden, im Register stehen Herbert Kickl 6 Co aber nicht. Auch für die NEOS gilt das, die Pinken haben oe24 sogar eine Bestätigung vorgelegt, dass sie 2022 die neue Parteiführung mit Beate Meinl-Reisinger sehr wohl gemeldet hätten.
Konter aus dem Innenministerium: Da die entsprechende Verfassungsbestimmung Anfang 2024 in Kraft getreten sei, hätten alle Parteien eben nochmals melden müssen.
Wie auch immer: Trotz höchster Parteiförderung wird man nachlässig, wenn es um klare Regeln geht. Und sind die Regeln zu unangenehm, werden sie eben aufgeweicht.