Strache-Rede

Polizei: Keine "Nazi-Gesten" in Graz

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Laut den Behörden habe der Verdächtige nur "mitgeschunkelt".

Nichts dran war an den "Nazi-Gesten", die Funktionäre der SJ bei einer Kundgebung von FPÖ-Obmann Heinz-Christian am vergangenen Montag auf dem Grazer Hauptplatz im Publikum beobachtet und bildlich festgehalten haben wollen. Zu diesem Schluss kommt das Landesamt für Verfassungsschutz, das am Donnerstag den Abschluss der Ermittlungen bekannt gab.

Die Polizei hatte sich in diesem Fall besonders angestrengt, noch vor der Wahl am Sonntag Klarheit zu schaffen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hans-Jörg Bacher sprach von einem "Musterbeispiel effektiver Polizeiarbeit". Wie es in der Information zum Abschlussbericht heißt, habe nach Auswertung des polizeilichen Videomaterials, nach Einvernahmen sowie einer freiwilligen Nachschau am Wohnort des verdächtigen Mannes der Sachverhalt soweit geklärt werden können, "dass keine Tathandlungen nach dem Verbotsgesetz gesetzt wurden und der in den Medien dargestellte Kundgebungsteilnehmer nicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist."

Die veröffentlichten Fotos hätten demnach zu Missinterpretationen verleitet: "Im Zuge eines Musikstückes hat die Person mit der einen Hand zur Melodie mitgeschunkelt, was auch die polizeilichen Videoaufnahmen gezeigt haben. Diese Gestik in einer Momentaufnahme dargestellt, hat zur Annahme des Zeigens des deutschen Grußes geführt. Die Landespolizeidirektion Steiermark wies zudem erhobene Vorwürfe zurück, wonach die „Polizei bei rechten Straftaten wegschauen“ würde.

Wie Hans-Jörg Bacher namens der Anklagebehörde sagte, werde - wie bei Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz üblich - an die Oberstaatsanwalt und an das Ministerium Bericht erstattet, ehe über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Im Falle einer Einstellung werde dann auch der Tatbestand der Verleumdung durch die Anzeiger geprüft werden.

Sebastian Pay von der SJ reagierte mit Verwunderung: "Für uns war das eindeutig. Mehrere Zeugen haben die Gesten beobachtet, und zwar bei zwei Personen."

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