Der Bildtext in der "Neuen Freien Zeitung" verletzte Persönlichkeitsrechte eines Flüchtlings.
Der Presserat hat das FPÖ-Blatt "Neue Freie Zeitung" verurteilt. Mit dem Bildtext "Zu viele Gewalttäter unter den 'Schutzbedürftigen'" habe das Medium den Persönlichkeitsschutz eines abgebildeten Flüchtlings verletzt und somit gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen, wie das Selbstkontrollorgan am Dienstagabend auf Twitter zu dem vergangene Woche entschiedenen Fall mitteilte.
Verletzung des Persönlichkeitsschutzes eines Flüchtlings in FPÖ-Zeitung "Neue Freie Zeitung" https://t.co/lrQ51H3HNe
— Österr. Presserat (@Presserat) 19. Juli 2016
Flüchtling als Gewalttäter dargestellt
Der Senat vertrete die Auffassung, dass die Veröffentlichung des Bildes, auf dem einer der Flüchtlinge klar erkennbar ist, im Zusammenhang mit dem Bildtext gegen den Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten, der als krimineller Gewalttäter hingestellt wird, verstößt, heißt es in der Entscheidung.
Der beanstandete Artikel "Narrenfreiheit für kriminelle Asylwerber?" war am 28. April 2016 auf Seite 11 der "Neuen Freien Zeitung" erschienen. Die FPÖ, die Medieninhaberin, hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht und sich auch der Schiedsgerichtsbar des Presserats bisher nicht unterworfen. Der Presserat forderte die FPÖ auf, die Entscheidung auf freiwilliger Basis in einer der nächsten Zeitungsausgaben zu veröffentlichen.