Die Wiener Ärztekammer leitete entsprechende Schritte in die Wege
Die Wiener Ärztekammer macht gegen den blauen Dunst mobil: Das Präsidium der Interessensvertretung hat am Freitagvormittag Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens für die Beibehaltung des Nichtrauchergesetzes - das auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beinhaltet - beschlossen. Das teilte die Kammer in einer Aussendung mit.
Der Beschluss im Präsidium sei einstimmig gefallen, wurde betont. Das Kammeramt sei beauftragt worden, alle rechtlichen Erfordernisse entsprechend vorzubereiten. Es sei eine "Schande", dass es eines solchen Kraftakts überhaupt bedürfe, sagte der Präsident der Wiener und der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres.
Schon derzeit gehöre Österreich hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas. Die Ärztekammer habe sich zu dieser "wohl nicht alltäglichen" Maßnahme entschlossen, um doch noch der "Vernunft in Österreich" zum Durchbruch zu verhelfen: "Das sind wir unseren Patienten einfach schuldig."
Die Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie würde laut Ärztekammer massive gesundheitliche Auswirkungen auf große Bereiche der Bevölkerung haben, warnte Szekeres. Es sei ein Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen sei. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern hätten weiters gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina Pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen reduziert werden konnten.
Eine "enge Partnerin" des Volksbegehrens soll die Österreichische Krebshilfe werden, teilte die Kammer mit. Kommende Woche sollen hier die Details besprochen werden. Auch andere Institutionen seien eingeladen, die Initiative zu unterstützen, hieß es.