Arigona-Abschiebung

Rechtsgutachten widerspricht Platter im Fall Zogaj

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Die vom Land OÖ im Asylfall Zogaj in Auftrag gegebenen Gutachten liegen nun vor. Platter hätte auch anders entscheiden können.

Die Expertise des Verfassungsexperten Heinz Mayer komme zu dem Schluss, dass Innenminister Günther Platter (V) zugunsten Arigonas entscheiden hätte können. Das berichtete Landesrat Rudi Anschober. Auf das medizinische Gutachten ging er nicht näher ein. Es sei aber demnach "völlig denkunmöglich", dass es zu einer Abschiebung komme, betonte Anschober.

Platter bleibt hart: "Kein Aufenthaltsrecht"
Innenminister Günther Platter (V) bleibt im Fall der in ihre Heimat abzuschiebenden Kosovo-Albanerin Arigona Zogaj hart. "Die Entscheidung ist gefallen. Es wird keinen humanitären Aufenthaltstitel geben", sagte Platter. Die Kriterien für die Erteilung eines humanitären Aufenthalts für die 15-Jährige reichen nämlich nicht aus, betonte der ÖVP-Politiker.

Entscheidung fiel am 14. Dezember
"Am 14. Dezember hat uns der Platter-Blitz aus heiterem Himmel getroffen", erklärte der Landesrat. An diesem Tag wurde bekannt, dass der heute 16-jährigen Arigona kein humanitärer Aufenthalt gewährt wird. Auf Initiative der Grünen wurden daraufhin die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen. Einen offiziellen Bescheid über die Verweigerung des humanitären Aufenthaltstitels gebe es aber bis heute nicht, berichtete der Anwalt der Familie Zogaj, Helmut Blum.

Anwalt will Berufung einlegen
Er habe diesen eingefordert und am 11. Jänner nur ein Fax der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mit der Information über die Aufenthaltsverweigerung erhalten, so der Jurist. Gegen das Schriftstück werde man berufen und weiter einen Bescheid einfordern. Da dieser bisher nicht vorliege, könne Platter aus Mayers Sicht noch immer positiv entscheiden, erklärte Blum.

Mutter und Tochter im Krankenhaus
Aufgrund der finanziellen Situation von Arigona und ihrer Mutter und der Gutachten verfüge man jedenfalls über "sehr viel Munition" an Argumenten. Beiden gehe es "sehr schlecht", berichtete der Anwalt. Sie seien vorübergehend in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz stationär aufgenommen worden.

VfGH könnte Gesetz aufheben
Anschober erwartet bis Mai bzw. Juni eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in der vom Land Oberösterreich angeregten Gesetzesprüfung in Sachen Bleiberecht. Der VfGH könnte die bisherige Gesetzesinterpretation als verfassungswidrig aufheben. Sollte er das nicht nun, müsse es ein Antragsrecht und einen geregelten Verfahrensablauf geben, erklärte der Landesrat. Er sieht darin auch eine Chance für weitere Betroffene. Das Innenministerium befinde sich in einer schwierigen Situation: "Es steht rechtlich auf sehr dünnem Eis."

Vater und Geschwister im Kosovo
Der Vater von Arigona Zogaj und ihre vier Geschwister waren Ende September in den Kosovo abgeschoben worden. Das Mädchen tauchte vorübergehend unter, seine Mutter erlitt einen Nervenzusammenbruch. Im Dezember schließlich gab Platter bekannt, dass kein Aufenthalt gewährt werde, Arigona aber noch bis Ende des Schuljahres in Österreich bleiben könne.

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