Neues Fremdengesetz

Regierung einig: Strafen für lügende Asylwerber

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Flüchtlingen, die falsche An­gaben über ihre Identität machen, droht künftig Strafe.

Am Mittwoch hat sich die Regierung auf Neuerungen im Fremdenrecht geeinigt. Das Gesetz wurde in Begutachtung geschickt. Die wichtigsten Punkte:

  • Ausreise: Wer trotz negativen Asylbescheids das Land nicht verlässt oder illegal zurückkehrt, dem drohen eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro oder sechs Wochen Haft. Zudem wird die Grundversorgung gestrichen.
  • Identität: Strafe, und zwar 5.000 Euro oder drei Wochen Gefängnis, droht auch Flüchtlingen, die falsche Angaben über ihre Identität machen, um bessere Chancen auf Asyl zu haben.
  • Asylaberkennung: Bei straffällig gewordenen Asylwerbern beginnt das Aberkennungsverfahren künftig bereits, während das Gerichtsverfahren noch läuft.
  • Ein-Euro-Jobs: Die Bezahlung der gemeinnützigen Tätigkeiten wird für Asylwerber begrenzt. Die Höhe ist noch nicht festgelegt.
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