Im Hypo-Sondergesetz ist jetzt fixiert, wer für Bank-Desaster mitzahlen muss.
Der Ministerrat hat am Mittwoch die für den Abbau der staatlichen Hypo Alpe Adria notwendigen Sondergesetze durchgewunken. Kernpunkt ist, dass Finanzminister Spindelegger (ÖVP), wie bereits Mitte März angekündigt, die Gläubiger und Alteigentümer der Pleite-Bank mitzahlen lassen will.
Hypo-Anleihenbesitzer und Bayern müssen zahlen
Konkret will sich die Regierung insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro holen:
- Komplett „enteignet“ werden die Besitzer nachrangiger Anleihen mit Kärntner Landeshaftung. Die hatten für ein höheres Risiko auch mehr Zinsen kassiert. Hier geht es um 890 Mio. Euro.
- Der früheren Hypo-Eigentümerin BayernLB werden 800 Mio. Euro eingeschossenes Partizipationskapital schlicht „auf null gestellt“.
- Außerdem sollen die Alteigentümer Grazer Wechselseitige rund 9,2 Mio., Land Kärnten 9,4 Mio. und Kärntner Landesholding 45,8 Mio. Euro beitragen.
Mit dem Land Kärnten werde zudem separat weiter verhandelt – die Zielgröße des Beitrags bleibt für Spindelegger bei 500 Mio. Euro.
Betroffene
Zu den vom Schuldenschnitt betroffenen Gläubigern zählen Pensionskassen und Versicherungen, darunter Uniqa (rund 35 Mio.) und VIG (rund 50 Mio.). Verfassungsrechtler Heinz Mayer rechnet fix mit Klagen. Die Uniqa kündigt bereits an, rechtliche Schritte zu prüfen.