Die Gesetzesentwürfe sollen nach der Regierungsklausur in Begutachtung geschickt werden.
Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung hat sich auf die Kürzung beziehungsweise Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder sowie auf eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen geeinigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe, die der APA vorliegen, werden nach der am Donnerstag und Freitag stattfindenden Regierungsklausur in Seggauberg in Begutachtung geschickt.
Die beiden Maßnahmen sollen rasch der parlamentarischen Behandlung zugeführt und dann umgesetzt werden, hieß es aus Regierungskreisen. Die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU- und EWR-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, soll Gesetzestext und Erläuterungen zufolge Einsparungen von rund 114 Millionen Euro im Jahr bringen. Zuletzt wurden 2016 273 Millionen für 132.000 Kinder im Ausland ausbezahlt.
Künftig sollen die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land, konkret die vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus, als Basis für die Höhe der Familienbeihilfe herangezogen werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Neben einer nationalen Regelung zur Indexierung der Transferleistungen ins Ausland will sich Österreich in Brüssel für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen. Die EU-Kommission hatte sich zu dem Vorhaben bisher ablehnend geäußert.
Gleichzeitig mit der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder werden ÖVP und FPÖ bei ihrer Ministerratssitzung im Rahmen der Regierungsklausur im Schloss Seggau auch einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag zur Entlastung niedriger Einkommen beschließen. Konkret geht es um die bereits vor Weihnachten angekündigte Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Einkommen bis zu 1.948 Euro sollen von der Maßnahme profitieren. "Mit der Neuregelung können bis zu 900.000 Personen in einem Jahr entlastet werden. Im Jahresdurchschnitt profitieren rund 450.000 Menschen. Pro Person beträgt die Entlastung im Jahresdurchschnitt 311 Euro", heißt es im Vortrag an den Ministerrat.
Bis 1.648 Euro ist künftig kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu bezahlen, von 1.648 bis 1.798 Euro ein Prozent, von 1.798 bis 1.948 zwei Prozent, darüber drei Prozent. Derzeit entfällt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer nur bis zu einem Monatseinkommen von 1.381 Euro, zwischen 1.381 und 1.506 fällt ein Prozent an, zwischen 1.506 und 1.696 Euro zwei Prozent, darüber drei Prozent. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2018 in Kraft treten. Für Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz wie bisher unverändert bei drei Prozent. Die Entlastung beziehungsweise der Einnahmenausfall beträgt in Summe rund 140 Millionen Euro für ein volles Kalenderjahr und soll von der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen werden.