Maßnahme wegen Coronavirus:

Regierung übernimmt Haftung für Kredite an Hotels

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Haftung und Gebühren für bis zu 100 Mio. Euro an Krediten - Umsatzeinbuße von 15 Prozent als Voraussetzung.

Wien. Die Bundesregierung übernimmt die Haftung für bis zu 100 Mio. Euro an Krediten für Hotels, die unter den Folgen des Virus SARS-CoV-2 besonders stark leiden, kündigten Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und WKÖ-Präsident Harald Mahrer (beide ÖVP) am Freitag in Wien an. Die Maßnahme soll kommende Woche im Ministerrat beschlossen und dann innerhalb einer Woche umgesetzt werden.

In den Genuss der Unterstützung kommen nur familien- und inhabergeführte Betriebe, so Köstinger, keine internationalen Ketten. Das genaue Ausmaß der Schäden für die Branche durch das Coronavirus könne man noch nicht beziffern, aber es sei mit einer "beträchtlichen Höhe" zu rechnen. Ziel sei es, die notwendige Liquidität sicherzustellen, damit besonders hart getroffene Betriebe über die Runden kommen. Mahrer sprach von rascher Liquidität, um Jobs in der Branche abzusichern.

Haftung von der Hotel-und Tourismusbank (ÖHT) übernommen

Konkret wird die Haftung von der Hotel-und Tourismusbank (ÖHT) übernommen. Der Bund finanziert eine einmalige Haftungsgebühr von einem Prozent der Kreditsumme und dann eine jährliche Gebühr von 0,8 Prozent. Das heißt, bei voller Ausschöpfung und einer dreijährigen Laufzeit würden der Republik Kosten bis zu 3,4 Mio. Euro entstehen. Die Laufzeit der Kredite werde wohl zumindest drei Jahre betragen, sagte ÖHT-Vorstand Wolfgang Kleemann am Freitag vor Journalisten. Er geht davon aus, dass die Branche mit den nun zugesagten 100 Mio. Euro Kreditvolumen auskommen wird.
 
Der Zinssatz werde unter Berücksichtigung der Stützung wohl unter zwei Prozent liegen, schätzt Kleemann. Das Mindestvolumen für einzelne Kredite werde bei 10.000 Euro liegen, das Maximum bei 500.000 Euro. Es gehe um neue Überbrückungskredite für notleidende Unternehmen. Kriterium werde voraussichtlich ein Umsatzrückgang von zumindest 15 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode sein, ein ausdrücklicher Nachweis, dass das Coronavirus schuld ist, werde nicht verlangt werden. Denn Köstinger, Mahrer und Kleemann sind sich einig, dass die Maßnahme vor allem schnell und unbürokratisch erfolgen soll. Ab Mittwoch, wenn der formale Beschluss im Ministerrat gefallen ist, soll das Formular für Anträge bei der ÖHT auf der Homepage verfügbar sein.

Umsatzrückgang von zehn Prozent realistisch

Kleemann und Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer, sind sich einig, dass ein Umsatzrückgang von zehn Prozent in der Branche über das Jahr gerechnet ein realistisches Szenario ist. Allerdings werde es große Unterschiede nach Regionen und nach einzelnen Betrieben geben. Nocker-Schwarzenbacher wies am Freitag darauf hin, dass rund 85 Prozent der heimischen Beherbergungsunternehmen familiengeführt seien, am Land wohl 95 Prozent. Zwar gebe es eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ein Betrieb schließen muss, aber nur fünf Prozent hätten darin auch eine Seuchenklausel, die sie nun bei Covid-19 schützen würde.
 
Wie hart es einzelne Betriebe treffen kann, erfährt derzeit ein Hotel in Untertauern, wo ein Gast aus Köln positiv auf das Virus getestet wurde. Der Betrieb musste auf zwei Wochen sperren, die Mitarbeiter wurden unter Quarantäne gestellt, die Gäste durften unter dem Versprechen, daheim in freiwillige Quarantäne zu gehen, heimfahren. Aber die Saison, die ohnehin nur rund vier Monate dauere, sei damit für das Haus vorbei, der Schaden enorm. Dieses Hotel werde wohl unter den ersten sein, die einen Überbrückungskredit beantragen, so Kleemann.
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