Härte gegen Täter

Regierung verschärft Strafen für Gewalttäter

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Regierung plant große Reform des Strafrechts: 50 Strafrahmen werden verschärft.

Wien. Beraten wurde in der Taskforce von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) bereits seit dem letzten Jahr – die jüngste Gewaltwelle gegen Frauen hat die Regierungspläne aber beschleunigt.

Beschluss. Am Mittwoch wird der türkis-blaue Ministerrat eine Novelle verabschieden, die eine massive Verschär­fung von Strafen bei Gewalt gegen Frauen vorsieht. Betroffen sind gleich 50 Tatbestände, war am Samstag aus der Regierung zu hören.

Gewalt. Die wichtigsten Punkte: Die Strafrahmen bei Vergewaltigung oder fortwährender Gewaltausübung gegen Frauen und Kinder werden angehoben (siehe auch Kasten rechts), Vergewaltiger kommen nicht mehr mit bedingten Strafen davon. Wiederholungstäter haben zudem mit dramatisch höheren Strafen zu rechnen. Und Sexualstraftätern wird ein lebenslanges Verbot der Arbeit mit Kindern verordnet werden.

Internet und Stalking. Und nicht nur das: Erstmals soll gegen Internet-Trolle vorgegangen werden, die Frauen im Internet belästigen – Stichwort: Fall Sigrid Maurer. So wird der Stalking-Paragraf um den Tatbestand „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung“ erweitert. Wenn der Stalker nicht aufhört, drohen ihm im Wiederholungsfall bis zu drei Jahre Haft.

 

Kurz und Strache: Bisher ist etwas falsch gelaufen

Kursänderung. Angesichts der Gewaltwelle haben Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Angelegenheit zur Chefsache erklärt. Kurz zu ÖSTERREICH: „Wenn kleine Wirtschaftsdelikte härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kindern mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, läuft etwas in die falsche Richtung. Diese Kurskorrektur nehmen wir nun vor.“ Und Strache sagt: „Die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder ist unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden. Nur harte Strafen sind dabei zielführend.“

Einzelne Maßnahmen aus dem Paket sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Novellierung des Strafrechts soll bis Ende des Jahres im Parlament sein und ab 2020 gelten.

 

Vergewaltiger müssen fix in Haft

  • Vergewaltigung. Anhebung der Mindeststrafe von 1 Jahr auf 2 Jahre, gänzlich bedingte Strafen nicht mehr möglich. Höchststrafe 5 bis 15 bzw. 10 bis 20 Jahre.
  • Gewaltausübung gegen Kin­der. Rahmen jetzt 1/2 bis 5 Jahre, neu 1–10 Jahre.
  • Stalking. Künftig auch bei Internetveröffentlichung, Höchststrafe steigt von 1 Jahr auf 3 Jahre.
  • Wiederholungstäter. Nach zwei Verurteilungen steigt der Strafrahmen künftig um bis auf das Doppelte.
G. Schröder
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