Rund 77 % der Asylwerber in Bundesbetreuung kamen der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nach, dem Rest wurde das Taschengeld gekürzt.
Innenminister Gerhard Karner zieht eine positive Bilanz der im letzten Jahr eingeführten Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber: "Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer strengen und harten, aber gerechten Asylpolitik. Mit dem Stopp des Familiennachzugs bei Asylberechtigten wird dazu ein weiterer Schritt gesetzt.“
Hier die Bilanz des Ministeriums:
Knapp 300.000 Stunden: Seit Juli 2024 seien mehr als 292.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet worden.
Große Mehrheit arbeitet: Rund 77 % seien der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nachgekommen, so ein Sprecher Karners.
Kein Taschengeld: Jenen 23 %, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld (monatliche 40 Euro) gekürzt. Sie erhalten nur noch 20 Euro.
Was tun die Asylwerber konkret? Gemeinnützige Tätigkeiten sind z.B. Pflege von Grün- und Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde etc.
10 Stunden im Monat: Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit umfasst 10 Stunden pro Monat (Menschen, die z.B. auf Grund eines körperlichen Gebrechens oder einer nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können, seien ausgenommen).