Regierung

Lehrerstudium wird um ein Jahr verkürzt

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Die Personalnot ist groß - und so wird  das Bachelorstudium in der Lehramtsausbildung um ein Jahr verkürzt.  

Darauf hat sich die Regierung geeinigt. Künftig besteht ein Lehramtsstudium sowohl für die Primarstufe (Volksschule) als auch für die Sekundarstufe (AHS, BMHS, Mittelschule) aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterausbildung. Darüber hinaus sind für Junglehrer sogenannte "Schutzfunktionen" geplant. Vor Abschluss des Masterstudiums dürfen sie etwa maximal eine halbe Lehrverpflichtung übernehmen.

   Derzeit besteht ein Lehramtsstudium für die Primarstufe aus vier Jahren Bachelor plus einem Jahr Master. Die Gesamtdauer bleibt damit also gleich - allerdings darf wie bisher bereits mit dem Bachelor regulär unterrichtet werden. In der Sekundarstufe sind derzeit vier Jahre Bachelor plus zwei Jahre Master vorgesehen - durch die geplante Reform würde damit das Studium für diesen Bereich um ein Jahr verkürzt. Das Studium soll außerdem deutlich praxisnäher und der Master besser neben dem Unterrichten studierbar werden.

   "Wir setzen damit einen wirklichen Meilenstein, weil wir nach ungefähr zehn Jahren die gesamte PädagogInnenbildung grundlegend überarbeiten", so Polaschek am Mittwoch nach dem Beschluss der Reform im Ministerrat. Es gebe hier einen großen Bedarf aus der Praxis, auch von Seiten der Studierenden. "Wir verkürzen damit die weltweit im Vergleich sehr lange Lehrerinnenbildung und schaffen ein modernes Studium, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schulen im 21. Jahrhundert gerecht wird." Lehramtsstudierende würden so schneller zum ersten akademischen Abschluss (Bachelor, Anm.) kommen. Nach wie vor bleibt aber der Abschluss des anschließenden Masterstudiums Voraussetzung für eine Fixanstellung.

   Auch für Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer werden die Bedingungen in der Lehrerausbildung mit der Reform von Grund auf verbessert. Sie hob vor allem die begleitenden "Schutzmaßnahmen" hervor, die ein Ausbrennen der Junglehrer verhindern sollen. Für diese soll es auch eine bessere Begleitung beim Berufseinstieg durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren geben. Ein wichtiger Schritt sei außerdem, dass künftig alle Studierenden in der Lehrerausbildung verpflichtend Basismodule in Inklusiver Pädagogik und Mehrsprachigkeit belegen müssen.

   Die Änderungen bei der Ausbildung müssen nach dem Beschluss im Parlament noch in den Studienplänen von Pädagogischen Hochschulen (PH) und Unis verankert werden. Realistischerweise treten die Änderungen für die Sekundarstufe daher erst ab 2025/26 in Kraft - dort müssen sich PHs und Unis auf gemeinsame Studienpläne einigen. Für die Primarstufe (hier sind nur die PH zuständig, Anm.) wäre ein Start schon 2024/25 noch möglich. Jedenfalls wird es aber Umstiegsmöglichkeiten von Studierenden im alten Studienplan auf die neue Ausbildung geben.

   Die Pläne für die Reform lagen bereits seit langem auf dem Tisch - allerdings waren die Grünen bzw. die Unis skeptisch. Eine Verkürzung alleine sei ja noch keine Zielsetzung, begründete Maurer dies am Mittwoch. Für die Verkürzung hatten sich dagegen unter anderem die ÖVP, die Lehrervertretungen, die Pädagogischen Hochschulen sowie die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) stark gemacht. Dem Vernehmen nach junktimierten die Grünen eine Zustimmung mit einem Ja der ÖVP zur Einführung eines Psychotherapiestudiums an den öffentlichen Unis - diese Änderungen sollen demnächst in Begutachtung gehen.

   Neu eingeführt werden sollen außerdem sogenannte "Schutzfunktionen" für jene Junglehrer, die nach dem Bachelorabschluss an den Schulen unterrichten. Sie sollen demnach maximal eine halbe Lehrverpflichtung erhalten, keine Klassenvorstandsfunktion übernehmen und keinen fachfremden Unterricht erteilen müssen. Außerdem wird die Induktionsphase, also die begleitete Startphase im Beruf, für das berufsbegleitende Masterstudium angerechnet.

   Die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket, das u.a. auch auch noch Anpassungen bei den Regelungen zu Plagiaten und Klarstellungen zur Rektorswahl an den Unis enthält, endet Mitte Februar. Die angekündigten "Schutzfunktionen" für Junglehrer sollen davon unabhängig in einer Novelle des Lehrerdienstrechts geregelt werden.
 

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