Katharina Nehammer hatte die FPÖ wegen Behauptungen zur Maskenaffäre geklagt. Es ging um die Hygiene Austria, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
19 Seiten juristischer Kantersieg. Katharina Nehammer hat vor dem Handelsgericht Wien gegen den FPÖ-Parlamentsklub sowie gegen den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker Recht bekommen. Das Urteil liegt POLITIK LIVE vor.
Die Ehefrau von Kanzler Karl Nehammer hatte auf Unterlassung (Streitwert 20.000 Euro) und Widerruf (1.000 Euro) geklagt. Die FPÖ muss Nehammer jetzt die Prozesskosten ersetzen – immerhin 7.138,96 Euro - sowie alle Vorwürfe auf FPÖ-TV und Youtube drei Monate lange widerrufen.
Kein Tipp aus Innenressort an die Hygiene Austria
Worum geht’s? Die FPÖ hatte den Verdacht geäußert, Katharina Nehammer habe Infos über eine Hausdurchsuchung, die sie von ihrem Mann - damals Innenminister – erhalten hätte, der Geschäftsführung der umstrittenen Maskenfirma zugespielt. Ein Verdacht der sich nach Vernehmung des Kanzlers, der Firmenchefs Tino und Luca Wieser sowie von Bundeskriminalamtschef Andreas Holzer zerschlagen hatte.
Die erste Seite des Urteils, das POLITIK LIVE vorliegt.
Das Urteil ist allerdings (noch) nicht rechtskräftig, Hafenecker will berufen: „Ich muss noch mit dem Anwalt sprechen, tendiere aber zu einer Berufung“, so Hafencker zu POLITIK LIVE.