Die Bildungskarenz wird neu geregelt.
Bereits im Regierungsprogramm einigte sich die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS auf eine Neuregelung der Bildungskarenz. Jetzt gibt es auch ein konkretes Modell. Der Gesetzesvorschlag für die neu geschaffene "Weiterbildungsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) aus dem Sozialministerium liegt vor, wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtet.
Anlass für die Abschaffung der alten Bildungskarenz waren die Budgetnöte. Durch eine deutlich abgespecktere Form, die für Anfang 2026 angesetzt ist, soll Geld gespart werden. Künftig besteht etwa kein Rechtsanspruch mehr auf bezahlte Weiterbildung via AMS. Das gilt auch dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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150 Mio. Euro für Weiterbildungshilfe vorgesehen
Im Budget sind für die Weiterbildungshilfe 150 Mio. Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Für die Bildungskarenz waren es zuletzt noch zwischen 400 und 670 Mio. Euro pro Jahr.
Eine weitere Änderung betrifft die Kritik, dass viele die Bildungskarenz genutzt haben dürften, um die Babykarenz zu verlängern. Künftig müssen aber zwischen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und einer bezahlten Bildungskarenz mindestens 26 Wochen liegen. Außerdem muss man zuvor ein Jahr lang beschäftigt gewesen sein, bisher reichten sechs Monate.
Des Weiteren müssen die Weiterbildungen in Zukunft auch von einem AMS-Berater abgesegnet werden. Das zielt wohl darauf ab, dass bisher die Weiterbildung nichts mit dem aktuellen Job zu tun haben musste.
Weiteres Anliegen der Regierung
Ein weiteres Anliegen der Regierung war es, die Bildungskarenz vor allem für die Menschen zu öffnen, die keine höhere Ausbildung haben. Bisher wurde das Modell häufig von ohnehin höher gebildeten Beschäftigten genutzt. Festgelegt wird nun, dass bei Personen, deren Bruttoeinkommen die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage übersteigt - aktuell 3.225 Euro - der Arbeitgeber 15 Prozent vom Weiterbildungsgeld zu zahlen hat. Wer ein Masterstudium hat und sich weiterbilden will, muss zumindest vier Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Auch die zu erbringende Leistung wird deutlich angehoben. Bisher mussten Studierende an einer Universität lediglich acht ECTS-Punkte vorweisen, künftig müssen es 20 sein. Bei anderen Weiterbildungsmaßnahmen bleiben es 20 Wochenstunden, bzw. bei Personen mit Kindern unter sieben Jahren 16 Stunden.
Auch der Mindestsatz wird von bisher unter 15 Euro am Tag auf 40,40 Euro erhöht. Dieser wird aber nur bei Niedrigverdienern schlagend, da sich die Höhe des Weiterbildungsgeldes an sich nach dem Arbeitslosengeld richtet.