Regierung

Rauch überlegt Änderung bei Quarantäne-Regeln

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Ad hoc aber keine Änderungen geplant. Gesundheitsminister: "Aus der Hüfte schießen immer schlecht"

Angesichts der milderen Corona-Verläufe durch Omikron (und der durch die vielen Absonderungen verursachten Probleme) gibt es auch in Österreich Überlegungen, die Quarantäne-und Absonderungsregeln zu ändern. Zwar seien ad hoc keine Schritte geplant, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage zu einem entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" aus dem Gesundheitsressort. Allerdings erarbeite man derzeit Pläne für die kommenden Monate - und mache sich Gedanken auch zu diesem Thema.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bestätigte dazu im Ö1-"Mittagsjournal", dass es derartige Überlegungen gibt: "Wir bereiten uns seit Monaten vor auf Sommer, auf den Herbst. Teil dieser Vorbereitung ist auch zu prüfen, wie gehen wir um mit Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen. Wir bereiter verschiedene Möglichkeiten vor, je nach Virusvariante." Und man schaue sich natürlich auch an, ob man Möglichkeiten habe, mit Absonderungsmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen anders umzugehen. "Das ist in Prüfung." Einen "Geheimplan", wie die "Krone" die Überlegungen nannte, gebe es aber nicht - "damit muss ich sofort aufräumen".

Gleichzeitig betonte Rauch, dass bei Quarantäne und Absonderung vorerst alles beim Alten bleibt: "Das ist richtig so, weil aus der Hüfte schießen immer schlecht ist - und wir auch keinen nationalen Alleingang in dieser Frage veranstalten, sondern schauen, wie machen es andere."

Die aktuell vom Bund empfohlene Vorgangsweise beschrieb Rauch so: "Wer positiv ist, wer infiziert ist, hat fünf Tage Quarantäne zu nehmen - dann die Möglichkeit sich frei zu testen oder ohne Symptome mit Verkehrsbeschränkungen sich nach draußen zu begeben. (...) Und weitreichendere Maßnahmen müssen einfach sorgfältig abgewogen werden. Da gilt es einfach, die Balance zu wahren zwischen Vorsicht und Leben und guten Umgang mit Covid." Einen Zeithorizont für allfällige Änderungen wollte der Minister nicht nennen.

Der Bundes-Vorgabe folgen aktuell fast alle Bundesländer. In Wien kommt aber eine etwas strengere Regel weiterhin zur Anwendung: in der Bundeshauptstadt blieb man bei der Umstellung im März bei jener Variante, dass infizierte Personen grundsätzlich zehn Tag Quarantäne anzutreten haben - ab dem fünften Tag nach Probeentnahme besteht allerdings die Möglichkeit, sich frei zu testen. Ein automatisches Wechseln in die Verkehrsbeschränkungen nach fünf Tagen ohne Test ist in Wien aber nicht möglich.

Zuvor hatte bereits Rauchs Sprecher gegenüber der APA erklärt, man arbeite aktuell auch am Varianten-Management-Plan - dabei gebe es "natürlich" auch immer wieder Planungen und Konzepte zum Thema Quarantäne und Absonderung. Man müsse dabei auch immer zwischen Kontaktpersonen und Infizierten unterscheiden, betonte er. Auch die aktuell vorherrschende Corona-Variante spiele bei den Überlegungen eine Rolle.

Auch verwies Rauchs Pressesprecher auf die am 15. Juni im Nationalrat beschlossene Änderung des Epidemiegesetzes, die eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister brachte. Demnach kann der Ressortchef als Alternative zur individuellen und gänzlichen Absonderung auch Verkehrsbeschränkungen verordnen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Novelle.

Allerdings habe diese Novelle in erster Linie auf eine mögliche Entlastung der Behörden abgezielt, betonte man nun im Ministerium: Würde der Minister die Verordnung in Kraft setzen, müsste dann etwa nicht mehr jeder Kontaktperson ein behördlicher Bescheid ausgestellt werden, sondern wäre es auch möglich, die von der infizierten Person angegebenen Kontaktpersonen einfach via SMS über Verkehrsbeschränkungen zu informieren.

Bei Infizierten selbst würde eine derartige Verordnung derzeit hingegen nicht greifen, führte der Sprecher aus. Denn diese bestätigten Fälle würden aufgrund einer anderen Verordnung (Absonderungsverordnung) behandelt und Corona als meldepflichtige Erkrankung gelten. Dass auch Infizierte nur verkehrsbeschränkt werden können, ist damit von dieser im Juni beschlossenen Novelle nicht intendiert.

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