Am heutigen mittwoch präsentierte die Regierung die lang erwartete Strompreis-Bremse. So können auch Sie davon profitieren.
Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat die Strompreisbremse beschlossen. Diese deckelt den Tarif überraschend sogar bis Mitte 2024. Erstmals soll die Erleichterung auf der Stromrechnung für Dezember ablesbar sein. Konkret wird der Preis bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden gesponsert. Bis dahin sind nur 10 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen.
Die zehn Cent als Richtpreis wurden hergenommen, weil es sich dabei um den Vor-Krisen-Preis handelt. Der von der Regierung festgelegte obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt: Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Mit der Obergrenze soll nämlich verhindert werden, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise weiter anheben.
Auch Sie können von der Strompreis-Bremse profitieren. OE24 liegen die Rechnungen des Klimaministeriums vor:
Kundin A verbraucht 5.000 kWh und hat einen Bezugsvertrag von 29 ct/kWh. Der Abrechnungszeitraum liegt vollständig innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit der Stromkostenbremse (z.B. 1.12.2022 bis 30.11.2023). Kundin A bekommt 551 Euro (2.900 x 19 ct/kWh) auf der Rechnung gutgeschrieben.
Kunde B verbraucht 3.500 kWh, Vertrag aktuell: 5 ct/kWh. Abrechnungszeitraum 1.2.2023 bis 31.1.2024. Kunde B bekommt vorerst keinen Zuschuss. Wird der Tarif mit Wirkung ab 1.4.2023 auf 29 ct/kWh erhöht, hat der Kunde Anspruch auf die Stromkostenbremse im Ausmaß von 462 Euro (19 ct/kWh x 2.431 kWh; 306 Tage von 1.4. bis 31.01.2024).
Kundin C verbraucht 5.000 kWh und hat einen Bezugsvertrag von 45 ct/kWh. Der Abrechnungszeitraum liegt vollständig innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit (z.B. 1.12.2022 bis 30.11.2023). Kundin C bekommt 870 Euro (2.900 x 30 ct/kWh) auf der Rechnung gutgeschrieben.
Kunde D verbraucht 1.500 kWh, Vertrag 17 ct/kWh und bekommt 105 Euro (1.500 x 7 ct/kWh) auf der Rechnung gutgeschrieben. Die Differenz auf 2.900 kWh verfällt (1.400 kWh).
Musterbeispiel