Die Regierung hat sich auf ein Social-Media-Verbot geeinigt - in den Schulen sollen zudem die Lehrpläne geändert werden. oe24 listet auf, was sich ändert.
Es war keine leichte Geburt - und es ist auch noch keine wirklich endgültige Regelung, die Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) sowie Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) da am Freitag verkündet haben. oe24 hat alle Infos.
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Für wen gilt das Social-Media-Verbot?
Social-Media-Plattformen sollen für alle unter 14 Jahre gesperrt werden. Babler betonte, man dürfe die Kinder nicht mit süchtig machenden Plattformen alleine lassen. Pröll betonte, Kind sein bedeute nicht Bildschirmzeit.
Ab wann gilt das Verbot?
So rasch als möglich, sagt der ressortzuständige Babler - aber so schnell geht das nicht. Bis Ende Juni soll es einen Gesetzesentwurf geben, im Herbst dann der Beschluss im Parlament. Dann muss die EU das Gesetz erst nostrifizieren - ein Inkrafttreten ist also allerfrühestens im ersten Quartal 2027 möglich.
Welche Plattformen sind betroffen?
Alle, die Kinder durch ihren Logarithmus süchtig machen, sagt Babler. Gemeint sind damit also definitiv Snapchat, TikTok, Instagram, X und Facebook.
Wie wird das Alter überprüft?
Das ist noch offen. Babler will eine Lösung, mit der den Plattformen nur mitgeteilt wird, ob die Person über 14 ist oder nicht, weitere Daten dürften nicht weitergegeben werden, das nennt sich Zero-Knowledge-Proof. In der EU wird da ebenfalls an einer Lösung gearbeitet. Ev. könnte hier auch eine neue Fassung der ID Austria ins Spiel kommen.
Was passiert in den Schulen?
Hier geht es schneller: Ab dem Schuljahr 2027/28 wird der neue Pflichtgegenstand „Medien und Demokratie“ mit zwei Jahreswochenstunden eingeführt. Darin lernen Schülerinnen und Schüler unter anderem, wie Medien die öffentliche Meinung prägen, wie Desinformation und Radikalisierung erkannt werden können und welchen Einfluss der Umgang mit Medien auf die psychische Gesundheit hat. Gleichzeitig wird der Pflichtgegenstand „Informatik und Künstliche Intelligenz“ auf drei Jahreswochenstunden aufgestockt, um digitale Kompetenzen – von Programmierung über Datenschutz bis hin zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI – systematisch zu verankern.
Wird Latein in der AHS-Oberstufe gekürzt?
Ja, wenngleich nicht so stark, wie das Bildungsminister Wiederkehr wollte. Das Bildungsministerium hat sich mit den Schulpartnern darauf geeinigt, dass die Schulen autonom zwischen dem Unterricht von Medienkompetenz als eigener Gegenstand oder in Form eines Fächerbündels entscheiden können. Bei Latein werden dafür in der Oberstufe zwei der bisher zwölf Stunden gekürzt, ursprünglich sollten vier Stunden wegfallen. Die Gesamtstundenanzahl der AHS-Oberstufe darf durch die Einführung des neuen Fachs jedenfalls nicht steigen, heißt es im Bildungsministerium.
Und was ist mit der Klarnamenpflicht?
Sie wurde von der ÖVP gefordert, kommt aber nicht. Die Regierung „bekennt sich aber zum strengeren Vollzug bei der Weitergabe von bestehenden Nutzerdaten durch Social-Media-Plattformen ab einer gewissen Deliktschwere und der Forcierung der Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden bei der Verfolgung der Täter“, wie es hieß.