Schmidt

SPÖ-Staatssekretärin mit Ansage gegen "Mogelpackungen"

Am Donnerstagabend war SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt zu Gast in der "ZiB2". 

Die Inflation liegt in Österreich nach wie vor bei vier Prozent. Wenig überraschend erklärte SPÖ-Staatssekretärin die Bekämpfung der Teuerung zur "obersten Priorität" der Bundesregierung am Donnerstagabend in der "ZiB2" bei ORF-Moderator Martin Thür. 

Als Ursache für die höheren Energiepreise nannte Schmidt die ausgelaufene Strompreisbremse: "Das spüren wir jetzt in diesem Anstieg". Aber: Es seien auch bereits Maßnahmen gegen die Teuerung getroffen worden, wie etwa mit einem "Mietpreisstopp" im geregelten Bereich. 

"Größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre"

Beim Energiepreis habe man nun die "größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre vorgelegt". Von einem Beschluss im Parlament ist man allerdings noch ein Stück weit entfernt, denn für das Gesetz ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Heißt: FPÖ oder Grüne müssen mitziehen. 

Mit der Auflösung von Rücklagen, so der Plan, sollen die Netzkosten gedämpft werden. Auch Einspeiser müssen künftig bei den Netzkosten mitzahlen.

Der Warnung einiger Experten, wonach das Stromgesetz allerdings sogar das Gegenteil bewirken könnte und die Preise steigen, sieht Schmidt gelassen entgegen. Wasserkraftwerke könnten etwa Strom sehr günstig erzeugen, aber mit dem "Merit-Order-Prinzip" teuer verkaufen.  

Gesetz zur Kennzeichnung von "Shrinkflation" 

Thür erklärte, dass die Energiekosten steigen, weil Landesenergiebetreiber die Preise erhöhen, die dann höhere Dividenden an die Landesregierungen ausschütten. "Die Politik konnte diesen Kreislauf noch nie stoppen. Versuchen Sie es?", fragte Thür. Schmidt: "Auf jeden Fall. Das ist das klare Ziel". 

Auch die "Shrinkflation" war Thema in der "ZiB2", also wenn Lebensmittel-Produkte schrumpfen, der Preis aber gleich bleibt oder sogar steigt. Schmidt sprach von einer "versteckten Preiserhöhung" und "Mogelpackungen". Das sei zudem "ungesetzlich". Ein entsprechendes Urteil wurde bereits gegen einen Produzenten erzielt. Man könne allerdings nicht jeden Produzenten klagen, daher habe man sich in der Regierung nun auf ein neues Gesetz geeinigt. 

Strafen bis zu 15.000 Euro 

Supermärkte müssen künftig zwei Monate darauf hinweisen, wenn ein Produkt geschrumpft ist. Bei Nicht-Einhaltung drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Allerdings für den Handel - und nicht für den Produzenten. Geht das nicht am Ziel vorbei?

Schmidt: Der Handel "hat die Aufgabe, Preise richtig auszuzeichnen, Rabatte richtig auszuzeichnen". Und: Der Handel habe auch ein Interesse daran, dass die Konsumentinnen und Konsumenten gut informiert würden. Daher sei "ganz klar, dass es hier Strafen braucht". 

Und der Nutzen? Denn Produkte werden ja dadurch nicht günstiger. Der Handel warnte bereits sogar, dass die Preise steigen könnten, da der bürokratische Aufwand steige. Schmidt erklärte, dass es wichtig sei, dass Kunden darauf hingewiesen werden. Denn dann würden diese sehen, "ob es nicht Alternativen gibt".

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