Keine Registrierungen

Schächten: Neuregelung in Niederösterreich

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Schreiben von SPÖ-Androsch vom 20. September 2017 'mit sofortiger Wirkung aufgehoben'.

Die zuständigen Behörden in Niederösterreich sind am Freitag über eine neue Regelung für das Schächten informiert worden. Registrierungen der Abnehmer wird es nicht geben. Sichergestellt müsse sein, "dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt", hieß es aus St. Pölten.

Mit der Information soll klargestellt werden, wie mit dem Tierschutzgesetz einerseits umgegangen und der Religionsfreiheit andererseits Rechnung getragen wird. Darauf haben sich Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) verständigt. Mit der Information über die neue Regelung ist jene vom 20. September 2017 des ressortzuständigen Waldhäusl-Vorgängers Maurice Androsch (SPÖ) "mit sofortiger Wirkung aufgehoben".

Neue Regelung

In dem am Freitag ergangenen Schreiben zu "§ 32 Tierschutzgesetz (TSchG); Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug (Rituelle Schlachtung)" heißt es etwa explizit: "Es ist keinesfalls erforderlich, zum Nachweis des Bedarfes Namenslisten von Endverbrauchern zu führen." Ersatzlos gestrichen wurden Punkte wie: "Es ist in jedem Einzelfall von der Behörde zu prüfen, ob die Plausibilität des Bedarfs gegeben ist!" und "Bereits bei Antragstellung, also vor der Durchführung der rituellen Schlachtung, muss feststehen, dass die betäubungslose Schlachtung zur Deckung des persönlichen konkreten Bedarfs erforderlich ist".

In der Neuregelung ist darüber hinaus festgehalten, wie der Bedarf geprüft werden kann: "Die Plausibilität dieser Angaben kann, durch die behördliche Würdigung von z.B. vorgelegten Rechnungen, Bestätigungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Angaben über Bestell- und/oder Abgabemengen (Anzahl Tiere oder produziertes Fleisch), Durchschnittsbedarf bzw. vorliegende Erfahrungswerte erfolgen. Die zuständige Behörde kann, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Verfahren, auch weitere Ermittlungsschritte setzen."

"Sensibles Thema"

"Es handelt sich um ein besonders sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert", betonte Mikl-Leitner. "Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben", unterstrich die Landeshauptfrau einmal mehr.

"Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine 'Schächtexporte'", sagte Waldhäusl. Dazu brauche es strenge Kontrollen, zudem müssten die Behörden die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen zu führe

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