Regelung tritt kurz vor dem islamischen Opferfest in Kraft - FPÖ will gegen tierquälerische Tötung von 25.000 Schafen pro Jahr vorgehen.
Kurz vor Beginn des islamischen Opferfests (heuer von 21. bis 24. August) setzt die Bundesregierung eine Regelung in Kraft, mit der "illegale Hinterhofschlachtungen" unterbunden werden sollen. Der Erlass des Sozialministeriums gilt ab 15. August. Wie man bei der FPÖ meint, soll damit die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden.
Bei ordnungsgemäßen Schächtungen wird nicht eingegriffen
Nicht eingegriffen werde damit in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbetrieben, wurde von freiheitlicher Seite betont. Die Regelung werde schon länger vorbereitet. Im Mai hätten die Landestierschutzreferenten das Sozialministerium aufgefordert, die bestehende Ausnahmeregelung in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeiten.
Konkret geht es darum, dass die Schlachtung von Tieren für den häuslichen Eigenbedarf des Tierhalters unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen ist. Seit 2006 werde dies so ausgelegt, dass das auch gilt, wenn ein Tier an den neuen Besitzer übergeben und dann unmittelbar in den Räumen des Züchters geschlachtet werde. Es gebe einen Betrieb, der 2017 bei 3.000 Schafen so vorgegangen sei, weitere hätten mehr als 100 Tiere so - und damit ohne behördliche Kontrolle - vermarktet, so die FPÖ.
Ausnahme wirklich nur für Eigenbedarf
In Zukunft soll die Ausnahme nun wirklich nur noch für den Eigenbedarf gelten. Eine Weitergabe des getöteten Tiers ohne Beschau soll nicht mehr möglich sein, und auch die rituelle Schlachtung für den Eigenbedarf wird verboten. Die Bundesländer werden aufgefordert, dies zu kontrollieren.
FPÖ-Chef Vizekanzler Heinz-Christian Strache zeigte sich mit der Regelung in einer schriftlichen Stellungnahme zufrieden. "Die FPÖ als Tierschutzpartei hat immer versprochen, das Tierleid bei illegalen Schlachtungen zu verhindern. Mit diesem Erlass wird dem überhandnehmenden Problem der illegalen Hinterhofschlachtungen ein Ende gesetzt", meinte er.