Opfer-Hilfe

Schmerzensgeld-Vorschuss für Verbrechensopfer

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Justizministerin Karin Gastinger will ein Schmerzensgeld-Vorschuss-Modell für Verbrechensopfer diskutieren.

Der Schmerzensgeld-Vorschuss sei eine "Frage des politischen Willens und der Finanzierbarkeit", würde er doch beträchtliche Kosten verursachen, sagte Gastinger am Mittwoch. In einer Pressekonferenz zog die " Derzeit-Noch-Ressortleiterin" anlässlich des dieswöchigen Tages der Kinderrechte und "gegen Gewalt an Frauen" gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle, Rosa Logar, Bilanz und erläuterte, was für die Zukunft "wünschenswert" sei.

Deutlich höhere Kosten
Der Wunsch nach einem Schmerzensgeldmodell werde immer wieder an die Regierung herangetragen, von NGOs, aber auch der Volksanwaltschaft. Eine von Gastinger und Sozialministern Ursula Haubner im Auftrag des Nationalrates eingesetzte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten beendet. Das Ergebnis: Für ein Vorschuss-Modell wäre deutlich mehr Geld nötig als die derzeit 1,85 Millionen jährlich für den Verbrechensopferfonds. Aus diesem bekommen Opfer derzeit nur Heil- oder Rehab-Kosten ersetzt.

Verscchiedene Varianten
Die Arbeitsgruppe schlägt mehrere Varianten vor: In jedem Fall geht es darum, dass - ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss - Opfer vorsätzlicher Gewalttaten vom Staat einen Schmerzensgeld-Vorschuss bekommen und der Staat dann versucht, das Geld vom Täter zurückzubekommen. Das gelingt erfahrungsgemäß nur in zehn Prozent der Fälle, so Gastinger.

Bis zu 18,5 Mio. Euro Mehrkosten
Die teuerste Variante wäre - in Anlehnung an die Schweiz - ein Modell abgestufter Beträge, z.B. 3.000 Euro für schwere Körperverletzung und 65.000 Euro für Dauerfolgen. Das würde rund 18,5 Mio. Euro kosten - also zehn Mal so viel wie derzeit. " Kostengünstiger", aber mit rund fünf Mio. Euro immer noch drei Mal so teuer wie jetzt, wäre ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro pro Opfer.

Mehr Geld ist laut Gastinger auch für die Prozessbegleitung nötig: Die veranschlagte eine Million reiche angesichts der hohen Inanspruchnahme seit Einführung des Rechtsanspruches per 1. Jänner 2006 nicht. Rund 2.200 Opfer haben die Prozessbegleitung im Berichtsjahr Oktober 2005 bis 2006 in Anspruch genommen (vorher waren es rund 600 jährlich) , was Kosten von 2,1 Mio. Euro verursachte.

Zusammenarbeit NGOs und Gerichte
Außerdem hält Gastinger hier die Zusammenarbeit von NGOs und Gerichten für verbesserungswürdig. Zudem werde die nächste Regierung die Anti-Stalking-Maßnahmen evaluieren müssen - und entscheiden, ob beharrliche Verfolgung per Telefon, SMS oder Mail ein Offizial- oder Ermächtigungsdelikt sein soll. Denn die bisherige Form des Antragsdeliktes fällt 2008 weg.

Gastinger zieht positive Bilanz
Mit dem Erreichten ist Gastinger zufrieden: Man habe "vieles weiter gebracht" beim Schutz der Frauen vor Gewalt - mit dem Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung, dem am 1. Juli in Kraft getretenen Anti-Stalking-Gesetz und der Gemeinsamen Obsorge. Letztere - von der SPÖ kritisierte - Maßnahme habe sich "sehr wohl bewährt".

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