Anhaltezentrum

"Schubhäftling ist nicht verhungert"

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Die Betreuer von "Menschenrechte Österreich" sagen, der Inder habe 72 Kilo auf 1 Meter 77 gewogen. Außerdem soll er ein falsches Alter und einen falschen Namen angegeben haben.

Dass der am Montag im Wiener Polizei-Anhaltezentrum nach mehr als einmonatigem Hungerstreik verstorbene Schubhäftling "verhungerte", ist für seine Betreuerin nicht vorstellbar. Darauf wies der für Schubhaft-Betreuung zuständige Verein "Menschenrechte Österreich" am Dienstag hin.

Falsches Alter
Dem Verein zufolge war der Inder außerdem nicht wie von den Behörden angenommen 20, sondern 32 Jahre alt. Er hatte in seinem vor vier Jahren gestellten Asylantrag ein Geburtsdatum angegeben, das ihn als minderjährig auswies.

Falsche Identität
Darüber hinaus hatte der Inder gegenüber den österreichischen Behörden eine falsche Identität angegeben. Tatsächlich hieß er nicht Gaganpreet Singh K., sondern Gagendeep S.. Der Mann hatte laut "Menschenrechte Österreich" zunächst als Zeitungskolporteur gearbeitet und zuletzt - sein Asylantrag wurde abgelehnt und die Ausweisung verfügt - ohne legalen Zugang zum Arbeitsmarkt als Pizza-Zusteller in Wien.

Frage des Geldes
Dass der 32-Jährige nicht nach Indien zurück wollte, hatte offenbar finanzielle Gründe: Der Mann hatte sich in seinem Heimatland verschuldet, um nach Europa zu kommen, und diese Schulden zurückzahlen müssen. Außerdem wollte er mit Geldzuwendungen an seine Familie seiner Schwester ein Studium ermöglichen.

72 Kilo auf 1 Meter 77
Die Betreuerin hat Gagendeep S. während seiner Anhaltung - er war am 3. August aufgegriffen worden und seit 7. August im Hungerstreik - siebenmal besucht. Dabei hat es für sie keine Hinweise auf Erkrankungen, vorangegangene Operationen oder dergleichen gegeben, die in Zusammenhang mit einem Hungerstreik zu berücksichtigen gewesen wären. Auch beim letzten Besuch am 9. September - dem Mittwoch vergangener Woche - hat S. gegenüber seiner Betreuerin einen körperlich guten Eindruck hinterlassen. Auf eine Frage der Frau hat er angegeben, ebenso wie andere Schubhäftlinge in Hungerstreik hin und wieder etwas zu essen. Seine Begründung: "Wir können nicht ewig hungrig bleiben." Nach Angaben der Behörden wog der Mann zuletzt 72 Kilo bei einer Größe von 1,77 Meter.

Leiche wird überstellt
Der Verein "Menschenrechte Österreich" hat unterdessen die im Punjab lebende Familie vom Tod des Mannes informiert. Gemeinsam mit in Italien lebenden Angehörigen bereitet man die Überstellung des Leichnams nach seiner Freigabe nach Indien vor.

17 Uhr Gedenken
Gegen 17.30 Uhr haben sich rund 60 Teilnehmer zu einer von den Wiener Grünen organisierten Kundgebung versammelt. "Wir wollen dem Toten gedenken", erklärte Niki Kunrath (G). Die Partei fordert eine Reform der Schubhaft, denn es käme immer wieder zu Vorfälle und Verletzungen bei Häftlingen, so Kunrath.

Friedlicher Verlauf
Die Kundgebung verlief friedlich, die Teilnehmer hielten Schilder mit Botschaften wie "Schubhaft kann tödliche Härte zeigen" in die Höhe. Im Verlauf der Veranstaltung waren Ansprachen der Klubobfrau Maria Vassilakou, der Menschenrechtssprecherin Alev Korun (beide von den Grünen) sowie der Flüchtlingshelferin Ute Bock geplant. Der Verkehr auf dem Gürtel wurde durch die Kundgebung nicht beeinträchtigt, da sich die Teilnehmer in der uns Eck liegenden Breitenfelder Gasse versammelten. Diese wurde zu diesem Zweck zwischen Gürtel und Blindengasse gesperrt.

Soziale Organisationen gegen Fremdenrecht
Die Diakonie Österreich und SOS-Menschenrechte lehnen das neue Fremdenrecht, das die Regierung bei ihrer Klausur in Salzburg abgesegnet hat, ab. Mit Verweis auf den Tod des indischen Schubhäftlings appellierten sie an die Abgeordneten, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Sie forderten bessere Bedingungen in der Schubhaft. Immerhin hatte der Menschenrechtsbeirat die Schubhaftregelung als "verfassungswidrig und unverhältnismäßig" bezeichnet.

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