Ministerin will rasche Reform

Sex-Täter 
mit Satellit
 überwachen

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Täter-Überwachung schon bald via GP.

963 – so viele Straftäter wurden seit Einführung der Fußfessel vor exakt zwei Jahren schon auf freien Fuß gesetzt. 963 Täter, die daheim elektronisch überwacht wurden. Doch das System hat schwere Tücken.

Denn der Verurteilte wird nur daheim tatsächlich von einem Sender erfasst. Verlässt er das Haus, zum Beispiel wegen eines Arztbesuchs oder weil er arbeiten geht, muss der Fußfessel-Träger das zwar melden. Wo er dann aber tatsächlich ist, weiß niemand. Erst wenn er nicht zur vereinbarten Zeit daheim erscheint, schlägt die Fußfessel Alarm.

Geht es nach Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), soll sich das nun ändern. Eine Möglichkeit: GPS. Rund um die Uhr und überall können dann Freigänger überwacht werden. Bestimmte Orte (z. B. Kindergärten oder Schulen bei Pädophilen, oder die Wohnung des Opfers) können ins System eingespeist werden. Kommt der Fußfessel-Träger diesen Plätzen zu nah, schlagen die Sender Alarm.

Noch im Herbst soll es neue Regelungen geben
Um mehr über die GPS-Fußfessel zu erfahren, ist Karl derzeit in Spanien, wo es das System schon seit Jahren gibt. „Das Modell würde auch in Österreich Sinn machen“, ließ die Justizministerin nach Gesprächen mit ihrem Amtskollegen gestern vermelden. Auch nicht zu unterschätzen, „dass es für die Opfer aus psychologischer Sicht ein sehr wichtiger Punkt ist, da sie sich dadurch sicherer fühlen“.

Noch diesen Herbst will Karl dem Parlament einen Entwurf zur „Fußfessel neu“ vorlegen.

Freigänge für Sex-Täter bald tabu?
Während derzeit über Änderungen der aktuellen Fußfesseln diskutiert wird, könnte bald jeder verurteilte Sexualstraftäter von der elektronischen Überwachung sofort ausgeschlossen werden.

Denn wie Verfassungsrechtler Heinz Mayer auch im Gespräch mit ÖSTERREICH erklärte, könnte bald kein einziger Sextäter mehr eine Fußfessel bekommen: „Mit einem Verfassungsgesetz wäre das möglich“ (siehe Interview).

Seit September 2010 konnten 22 verurteilte Sexualstraftäter ihre unbedingte Haftstrafe mittels elektronischer Fußfessel daheim absitzen. Aktuell sind es fünf Fälle.

Politische Mehrheit dafür. Zuletzt sorgte der Vergewaltiger Heribert B. aus Salzburg für Aufsehen. Er war wegen sexuellen Missbrauchs zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, saß aber keinen einzigen Tag im Gefängnis und soll nun eine Fußfessel bekommen.

Möglich nun: Mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament ließe sich ein Verfassungsgesetz verabschieden, das jedem Sextäter eine Fußfessel verbietet. Egal könnte dann auch die Schwere der Tat sein. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben bereits signalisiert, dass sie einem neuen Gesetz positiv gegenüberstehen.

ÖSTERREICH: Rein rechtlich gesehen: Wäre es Ihrer Ansicht nach möglich, Sexualstraftätern künftig die Fußfessel zu verwehren, anderen Tätern diese aber zu ermöglichen?
Heinz Mayer:
Mit einem normalen Gesetz wäre es problematisch. Hier müsste man sonst noch zwischen der Schwere des Delikts und der Rückfallwahrscheinlichkeit differenzieren. Mit einem Verfassungsgesetz wäre es aber möglich.

ÖSTERREICH: Was braucht es, um ein solches Verfassungsgesetz durchzubringen?
Mayer:
Dafür reicht schon eine Zweidrittelmehrheit im Parlament bei Anwesenheit der Hälfte aller Mitglieder.

 

 

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