Aus für Shisha und Tabak

Rauchverbot

Shisha-Bar-Betreiber beim VfGH abgeblitzt

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Shisha-Betreiber bekommen keine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot in Lokalen.

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber, die sich mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie nicht abfinden wollten, sind in ihrem Kampf gegen die seit Anfang November gültige Rechtslage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Wie der VfGH am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge abgelehnt.
 
Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.
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