Präsenzpflicht bleibt aufgehoben.
Wien. Die ursprünglich bis 15. Jänner geplante "Sicherheitsphase" an den Schulen wird bis 28. Februar verlängert. Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass an die Schulen festgehalten. Damit bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. Außerdem wird unabhängig vom Impfstatus mindestens dreimal pro Woche getestet, im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht muss Maske getragen werden (bis Unterstufe Mund-Nasen-Schutz, ab Oberstufe FFP2-Maske).
So soll der "Präsenzbetrieb als Konstante erhalten" bleiben, heißt es weiter. Eltern können ihre Kinder aber weiter ohne ärztliches Attest für den Unterricht entschuldigen.
Unverändert bleibt das Vorgehen bei Coronafällen: Bei einem einzigen Fall in einer Klasse wird weiter in Präsenz unterrichtet (ohne das positive Kind). Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird für die ganze Klasse Distance Learning angeordnet.
Neue allgemeine Regeln
Durch die neuen allgemeinen Regeln wird (unabhängig vom Distance Learning) die Quarantäne von Schülern stark eingeschränkt: Dreifach bzw. bis zum Alter von elf Jahren auch zweifach geimpfte Kinder gelten nicht mehr als Kontaktpersonen und werden nicht abgesondert. Gleiches gilt auch, wenn beim Kontakt mit Infizierten Maske getragen wurde - was aufgrund der Maskenpflicht in der Schule fast durchgehend der Fall sein sollte. Das bedeutet, dass im Regelfall nur mehr die positiv getesteten Schüler in Quarantäne sind. Diese können sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten.
In vielen Fällen wird es daher dazu kommen, dass (bei mehreren Corona-Fällen in einer Klasse) Kinder zwar im Distance Learning sind, aber nicht in Quarantäne.