Auch die Zahl der Hungerstreikenden ist rückläufig.
Die Zahl der Schubhäftlinge ist 2008 mit 5.398 auf den bisher niedrigsten Stand gesunken. Für das laufende Jahr zeichnet sich keine wesentliche Veränderung ab, von Jänner bis Juni werden nach jüngsten Daten des Innenministeriums 2.870 Schubhäftlinge ausgewiesen.
Auch die Zahl der Fälle von Hungerstreik in der Schubhaft ist seit dem Höchststand 2006 mit 2.338 auf 1.549 im Vorjahr zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2009 gab es 873 Hungerstreikende Schubhäftlinge, auch hier dürfte der Stand bezogen auf das Gesamtjahr stabil bleiben.
Abschiebung beschleunigen
Innenministerin Maria Fekter (V) will
die Abschiebung von Fremden beschleunigen und deren Abtauchen in die
Illegalität durch verschärfte Schubhaft-Regelungen verhindern. Die von
Fekter präsentierte Fremdenrechts-Novelle sieht vor allem Verschärfungen für
jene Asylwerber vor, die nach negativen Bescheiden durch Folgeanträge eine
Abschiebung zumindest hinauszögern wollen. Allein von Jänner bis Mai dieses
Jahres seien bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ
beschieden worden. Was sich nun ändert ist, dass das Bundesasylamt den
faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung
besteht. Wenn als zweite Instanz der Asylgerichtshof zustimmt, kann das
Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.
Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen. Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch "objektiv" geprüft. Das heißt im Klartext: Es wird abgeschoben, wenn nicht im Herkunftsland z.B. ein Bürgerkrieg ausbricht.
Entwicklung der Zahl der Schubhäftlinge von 1999 bis 2009
Jahr |
Schubhäftlinge |
Hunderstreikende |
1999 |
16.628 |
|
2000 |
14.329 |
|
2001 |
17.306 |
|
2002 |
11.816 |
|
2003 |
11.173 |
|
2004 |
9.041 |
1.072 |
2005 |
7.463 |
1.670 |
2006 |
8.694 |
2.338 |
2007 |
6.960 |
2.110 |
2008 |
5.398 |
1.549 |
2009* |
2.870 |
873 |
* Erstes Halbjahr 2009
Die Dauer der Schubhaft soll künftig in der EU einheitlich mit maximal 18 Monaten begrenzt werden. Dabei sind sechs Monate als Regelfall vorgesehen, darüber hinaus ist eine Verlängerung von zwölf Monaten möglich. Derzeit bewegt sich die Dauer der Schubhaft in den EU-Ländern zwischen einem Monat in Frankreich und einer de facto ewigen Anhaltemöglichkeit für illegale Ausländer. Letztere Möglichkeit besteht in zumindest sechs EU-Ländern.
Diese sind Bulgarien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Großbritannien und Litauen. Österreich hat bisher eine Regelung von sechs Monaten und eine Verlängerung auf maximal zehn Monate.