Tiefstand

So wenig Schubhäftlinge wie noch nie

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Auch die Zahl der Hungerstreikenden ist rückläufig.

Die Zahl der Schubhäftlinge ist 2008 mit 5.398 auf den bisher niedrigsten Stand gesunken. Für das laufende Jahr zeichnet sich keine wesentliche Veränderung ab, von Jänner bis Juni werden nach jüngsten Daten des Innenministeriums 2.870 Schubhäftlinge ausgewiesen.

Auch die Zahl der Fälle von Hungerstreik in der Schubhaft ist seit dem Höchststand 2006 mit 2.338 auf 1.549 im Vorjahr zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2009 gab es 873 Hungerstreikende Schubhäftlinge, auch hier dürfte der Stand bezogen auf das Gesamtjahr stabil bleiben.

Abschiebung beschleunigen
Innenministerin Maria Fekter (V) will die Abschiebung von Fremden beschleunigen und deren Abtauchen in die Illegalität durch verschärfte Schubhaft-Regelungen verhindern. Die von Fekter präsentierte Fremdenrechts-Novelle sieht vor allem Verschärfungen für jene Asylwerber vor, die nach negativen Bescheiden durch Folgeanträge eine Abschiebung zumindest hinauszögern wollen. Allein von Jänner bis Mai dieses Jahres seien bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ beschieden worden. Was sich nun ändert ist, dass das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Wenn als zweite Instanz der Asylgerichtshof zustimmt, kann das Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.

Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen. Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch "objektiv" geprüft. Das heißt im Klartext: Es wird abgeschoben, wenn nicht im Herkunftsland z.B. ein Bürgerkrieg ausbricht.

Entwicklung der Zahl der Schubhäftlinge von 1999 bis 2009

Jahr

Schubhäftlinge

Hunderstreikende

1999

16.628

2000

14.329

2001

17.306

2002

11.816

2003

11.173

2004

9.041

1.072

2005

7.463

1.670

2006

8.694

2.338

2007

6.960

2.110

2008

5.398

1.549

2009*

2.870

873

* Erstes Halbjahr 2009

Die Dauer der Schubhaft soll künftig in der EU einheitlich mit maximal 18 Monaten begrenzt werden. Dabei sind sechs Monate als Regelfall vorgesehen, darüber hinaus ist eine Verlängerung von zwölf Monaten möglich. Derzeit bewegt sich die Dauer der Schubhaft in den EU-Ländern zwischen einem Monat in Frankreich und einer de facto ewigen Anhaltemöglichkeit für illegale Ausländer. Letztere Möglichkeit besteht in zumindest sechs EU-Ländern.

Diese sind Bulgarien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Großbritannien und Litauen. Österreich hat bisher eine Regelung von sechs Monaten und eine Verlängerung auf maximal zehn Monate.

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