Die Regierung hat sich in Sachen Nichtraucherschutz in Lokalen geeinigt - Jetzt passt das Ergebnis aber den roten Länder nicht.
Die von ÖSTERREICH enthüllte Regierungs-Einigung über das Rauchergesetz sorgt in der SPÖ bereits für Ärger: „Halbherzige Lösungen wie diese führen letztlich zu einem Chaos. In Wahrheit ist das ein absoluter Nonsens“, polterte am Samstag der steirische SPÖ-Gesundheitslandesrat Helmut Hirt. So wie die Steirer fordern auch die Kärntner Roten ein generelles Rauchverbot.
- ÖVP-Ministerin Andrea Kdolsky hatte sich mit ihrem roten Gegenüber Erwin Buchinger im Wesentlichen auf einen Kompromiss geeinigt, der kommende Woche besiegelt wird. Im Detail sieht die Einigung für rund 75.000 Betriebe so aus:
- Raucher-Freiheit für Mini-Lokale: Ein-Raum-Gaststätten benötigen gar keine Nichtraucherzone, wenn sie nur bis zu 50 Quadratmeter Fläche groß sind.
- BH-Bewilligung nötig: Für Lokale zwischen 50 und 80 Quadratmetern wird folgende Regel gelten: Wenn eine Unterteilung in zwei Räume nicht möglich ist, braucht der Wirt den Sanktus der Bezirkshauptmannschaft, um ein Raucher-Lokal führen zu dürfen.
- Übergangsfristen für größere Lokale: Alle Gastronomie-Betriebe über 80 Quadratmeter Fläche müssen verpflichtend einen zweiten Raum für den Nichtraucherschutz einrichten. Dafür erhalten sie allerdings eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren.
- Wirksam ab 2009: Das Rauchergesetz wird noch im Mai vom Ministerrat verabschiedet, wirksam wird die Reform höchstwahrscheinlich ab 1. Jänner ’09.
- Mehr Schutz für Arbeitnehmer: Parallel zu den Verhandlungen der Regierung einigten sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer auf ein Paket für die rund 150.000 in der Gastronomie Beschäftigten. In Raucher-Lokalen dürfen Arbeitnehmer künftig kündigen und dennoch die vollen Abfertigungsansprüche behalten. Zudem müssen Lehrlinge in Nichtraucher-Sektoren ausgebildet werden. Ebenfalls im Paket ist ein Gesundheitscheck, der alle zwei Jahre möglich ist.