SPÖ-Menschenrechtssprecherin Marianne Hagenhofer tritt für ein Bleiberecht für Zuwanderer ein.
Damit gemeint sind all jene Menschen, deren Verfahren "aus welchen Gründen auch immer" nach sieben Jahren noch nicht abgeschlossen ist und die sich in Österreich entsprechend eingelebt haben.
Integriert und nicht straffällig
In diesen Fällen könnte das
Verfahren abgebrochen werden, weil sich die Betroffenen mittlerweile in
Schule und Beruf völlig integriert hätten und auch nicht straffällig
geworden seien, meinte die Nationalratsabgeordnete in einer Aussendung
Montagvormittag.
Menschrechte müssen eingehalten werden
Hagenhofer pocht auch
darauf, dass die Einhaltung der Menschenrechte im Vollzug des Fremdenrechts
unbedingt gewahrt bleiben müsse. Gesetzesänderungen erscheinen dabei aus
ihrer Sicht möglich: "Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, nicht
ein für alle mal auf Bestehendem zu beharren, sondern sich weiter zu
entwickeln."
Lob für erweiterten Kriterienkatalog
Für die SP-Mandatarin
ist begrüßenswert, dass der Kriterienkatalog für den Erhalt eines
Aufenthaltstitels entsprechend der Menschenrechtskonvention vom Ministerrat
erweitert worden sei und nun auch familiäre Konsequenzen einer Abschiebung
und die Integration der Betroffenen in Österreich berücksichtigt werden
sollten. Noch besser wäre hier aus Sicht Hagenhofers freilich eine
gesetzliche Regelung.