Zähe Verhandlungen

SPÖ und ÖVP einigen sich bei Schulreform

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Die bisherigen Streitpunkte Mitbestimmung und Wahlfreiheit konnten mit einem Kompromiss geklärt werden.

Nach wochenlangem Tauziehen haben sich SPÖ und ÖVP doch noch auf einen Kompromiss bei der Schulreform geeinigt. Wie Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) und Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) Montag Abend bei einer Pressekonferenz bekannt gaben, soll eine Änderung im Schulversuchsparagrafen im Schulorganisationsgesetz (SchOG) "neue Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I (Hauptschule, AHS-Unterstufe, Anm.) ermöglichen". Schmied, die ursprünglich die von ihr geplante "Neue Mittelschule" nicht über Schulversuche, sondern als eigene Schulform im SchOG verankern wollte, rechnet nun mit 30 bis 40 Schulstandorten im Südburgenland, Graz, Voitsberg, Kärnten und Salzburg, die ab September 2008 Modellversuche durchführen werden.

Die Eckpunkte:

  • Zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule) müssen dem Modellversuch grundsätzlich zustimmen. Der ursprüngliche Plan Schmieds hätte vorgesehen, dass Eltern und Lehrer jeder betroffenen Schule der Einrichtung von "Schulmodellen" - wie bei Schulversuchen nötig - nicht zustimmen müssten.
  • Modellregionen: Fix sind Graz, Salzburg, Kärnten und Burgenland-Süd.
  • AHS- und Hauptschullehrer unterrichten gemeinsam, das Gehalt verändert sich nicht.
  • Der Landesschulrat muss die Versuche beantragen.
  • Die Versuche müssen vom Landesschulrat kontrolliert werden.
  • Der Modellversuch muss sich auf vier Jahre zu erstrecken. Begonnen werden kann ein Modellversuch bis zum Jahr 2011/12 - dieser würde dann im Schuljahr 2014/15 enden.
  • Bestehende AHS innerhalb des jeweiligen politischen Bezirks müssen in erforderlicher Anzahl weiterbestehen. Dies bedeutet einerseits, dass politische Bezirke, die derzeit keine AHS haben, nicht extra eine einrichten müssen. Andererseits kann in Bezirken mit nur einer AHS ein Modellversuch an dieser nur über einzelne Modellklassen durchgeführt werden und nicht am ganzen Standort

Bestandsgarantie für Schmied wichtig
Für Schmied ist wichtig, dass es nun eine gesetzliche Regelung und damit eine Bestandsgarantie für die Modelle gibt. Die Eltern könnten nun bis Februar entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Modellschule schicken oder nicht. Nun beginne die "intensive Arbeit" mit den Bundesländern, deren Landesschulräte einen Antrag auf einen Schulversuch stellen müssen. Außerdem werde es eine breite Information der Öffentlichkeit über deren Ausgestaltung geben. Den Gesetzesbeschluss im Nationalrat erwartet sie noch vor Weihnachten.

Hahn sieht "emotionales finden" bei Mitbestimmung
Hahn zeigte sich "glücklich": Bei der Mitbestimmung habe man sich "emotional gefunden". Außerdem sei die Wahlfreiheit sichergestellt, sodass Eltern sich aussuchen können, ob ihre Kinder eine Regelschule oder einen Schulversuch besuchen. Auch die mögliche Vielfalt der Modelle sei sichergestellt. Dass im nunmehrigen Entwurf der Finanzminister nicht mehr aufscheint, erklärte er mit "work in progress".

Mit bestehenden finanziellen Mitteln auskommen
Schmied betonte, dass sie vorerst aufgrund der begrenzten Zahl an Standorten mit den bestehenden finanziellen Mitteln auskommen werde. Erleichtert wird dies durch den Umstand, dass die dienstrechtliche Stellung der Lehrer unberührt bleiben wird. Hauptschullehrer erhalten also nicht mehr Geld, wenn sie an einer Modellschule unterrichten, sondern nehmen ihr Dienstrecht "wie einen Rucksack mit", so Schmied. Wenn sich die Modellversuche durchsetzen, müsse man aber natürlich über eine gemeinsame Lehrerausbildung sprechen. Dies werde aber erst in der nächsten Legislaturperiode sein. Die Modellversuche seien "keine Dauerlösung".

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