Wahlkarten können ab Freitag, 15. Mai, wieder beantragt werden.
Graz. Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag in ihrer Sitzung die neuen Hygiene-Maßnahmen für den 28. Juni, den Ersatz-Wahltag für die Gemeinderatswahlen, beschlossen: Der Leitfaden dient den Wahlbehörden als Grundlage für ihre Sicherheitsvorkehrungen. Ab Freitag, 15. Mai, können wieder Wahlkarten bei den Gemeindeämtern beantragt werden - schriftlich oder mündlich.
Die Wahlkarten können schriftlich bis 24. Juni beantragt werden, bis 26. Juni 12.00 Uhr ist auch noch die mündliche Beantragung möglich. Die Möglichkeiten der Stimmabgabe sind daher neben dem klassischen Urnengang die Briefwahl oder mittels Wahlkarte in einer Wahlbehörde. Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten ist am 28. Juni nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde.
Den Kommunen wird freigestellt, die Wahlzeiten zu ändern oder sogar das Wahllokal, wenn das eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus verhindert. Die Wählerinnen und Wähler bekommen über ihren Wahlort und über die Wahlzeiten wieder eine amtliche Wahlinformation. Zusammen mit dem Gesundheitsministerium, der Landessanitätsdirektion sowie dem Gemeinde- und dem Städtebund wurde der neue Hygiene-Leitfaden ausgearbeitet. Er sieht verschiedene Maßnahmen vor, die sowohl die Wähler als auch die Wahlbeisitzer betreffen.
Abstandsregel von einem Meter
Die Wahlbehörden haben zum Beispiel dafür zu sorgen, dass nur so viele Personen in das Wahllokal eingelassen werden, damit die Abstandsregel von einem Meter sicher eingehalten werden kann. Vor dem Eingang sollen Wähler sich die Hände desinfizieren können. Im Gebäude sollen alle zu jedem Zeitpunkt einen Mundnasenschutz tragen. Jeder Wähler soll das eigene Schreibgerät in die Wahlzelle mitnehmen oder bekommt einen Einwegkugelschreiber. Die Tisch- und Stehpultflächen in der Wahlzelle sowie die Wahlurne sollen in kurzen zeitlichen Abständen desinfiziert werden.
Den Wahlbeisitzern wird empfohlen, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung nicht selbst in die Hand zu nehmen, sondern der Wähler sollte ihn offen vorhalten. Direkt nach dem Urnengang soll das Wahllokal sofort wieder verlassen werden. Es wird empfohlen, einmal pro Stunde zu lüften. Außerdem sollen die Beisitzer sich keine Schreibgeräte teilen. "Das Berühren von Augen, Nase und Mund sollte vermieden werden, da Hände Viren aufnehmen und übertragen können. Sollte es zu einer Berührung kommen, so sind umgehend die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren", steht im Leitfaden.
Die Wahlbehörde hat Desinfektionsmittel, Mundnasenschutz sowie Einwegkugelschreiber und Einweghandschuhe zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen Mistkübel mit Fußpedal und Müllsäcke mit Zugband verwendet werden.
"Sparsamkeits-Abkommen"
NEOS Steiermark schlagen für den Gemeinderatswahlkampf übrigens ein "Sparsamkeits-Abkommen" vor. In Zeiten der Coronakrise soll es dafür sorgen, "die Kosten gering und transparent zu halten". Landesgeschäftsführer Anton Tropper will die anderen Parteien in den kommenden Tagen zu dem Abkommen einladen und hofft auf deren Zustimmung: "Wir befinden uns in der größten wirtschaftlichen Krise der Zweiten Republik. Gerade jetzt müssen wir uns auf das Wohl aller konzentrieren. Das bedeutet, die Kosten, die solch eine Wahl mit sich bringt, auf ein Minimum zu reduzieren."
Im Abkommen sei vorgesehen, "dass die Parteien eine massive Einschränkung des Wahlkampf-Budgets vornehmen und dieses auch für die Öffentlichkeit transparent einsehbar machen. Auch eine Beschränkung von Wahl-Plakaten wird von der pinken Opposition vorgeschlagen. Darüber hinaus soll der Wahlkampf auf drei Wochen beschränkt werden, also nicht vor 8. Juni beginnen."