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Streit mit FPÖ

Strache: 'Schiedsgericht nicht für Ausschluss zuständig'

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Das ÖSTERREICH-Interview von HC Strache dürfte in der FPÖ das nächste Beben auslösen.

Wien. Nach Wochen des Schweigens meldet sich Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in ÖSTERREICH mit brisanten Aussagen zu Wort. Es ist Straches erstes Interview seit dem Streit um seinen Parteiausschluss. Zu dem Ringen des Parteischieds­gerichts und der Wiener FPÖ um seinen Rauswurf erklärt Strache überraschend: „Ich wurde bis dato nicht einge­laden.“ Die FPÖ Wien hatte angegeben, dass die Einladung an ihn bereits verschickt wurde.
 
Das Parteigericht hält Strache aber ohnehin für das falsche Gremium. Ausschließen müsse ihn Wien-Chef Dominik Nepp. Das Schiedsgericht sei in der Causa seines Ausschlusses gar nicht zuständig, so Strache zu ÖSTERREICH.
 
Sollte die FPÖ ihn ausschließen, liebäugelt Strache mit der Gründung einer eigenen Partei. Der Ex-FPÖ-Chef in ­ÖSTERREICH: „Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht.“ Im Klartext: Bliebe Strache in der Partei, wird die FPÖ bei der Wien-Wahl 2020 gemeinsam mit ihm erfolgreich sein. Schließt sie ihn aus, wird der Wähler zeigen, wo die Präferenzen liegen: bei der alten FPÖ oder einer neuen Strache-Partei.
 

Baron Verbindungsmann in Wiener Gemeinderat

Schon heute könnte eine Vorentscheidung dafür fallen. Denn Strache-Freund Karl Baron wird in seiner Funktion als Präsident der Freiheitlichen Wirtschaft die Vertrauensfrage stellen. Am Nachmittag gibt es ein Treffen der sogenannten Stammmitglieder, bei dem die Wiener Parteigranden mit Baron über dessen Zukunft entscheiden wollen. Hintergrund: Baron hatte eine Loyalitätsbekundung zu Nepp nicht unterschrieben.
 
Wird Baron der Rücktritt ­nahegelegt, könnte er auch sein Gemeinderatsmandat niederlegen. Nachrücken würde dann Heinz-Christian Strache, da er bei der Wahl 2015 wie Baron in Donaustadt kandidierte. Dann säße Strache auf einmal im Wiener Gemeinderat, vermutlich zunächst als wilder Abgeordneter, da die FPÖ mit dem Ausschluss nicht mehr zögern würde. Schließen sich ihm zwei weitere Mandatare an, kann Strache seinen eigenen Klub gründen.
 

Strache im Interview: "Die FPÖ muss sich entscheiden"

 
ÖSTERREICH: Warum haben Sie nicht beim FPÖ-Schiedsgericht ausgesagt?

Strache: Ich wurde bis dato nicht eingeladen, aber das Schiedsgericht ist für eine Aufhebung meiner Suspendierung (Mitgliedschaft ohne Rechte) oder einen Ausschluss auch statutarisch gar nicht zuständig. Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden.
 
ÖSTERREICH: Wieso ist das Parteigericht nicht zuständig?
 
Strache: Es ist eine unzulässige Umkehrung der Verfahrensweise. Korrekt wäre es: Aufhebung der Suspendierung oder Ausschluss durch den Obmann und Parteivorstand. Danach kann der Ausgeschlossene sich zwecks Berufung an das Schiedsgericht wenden. Das Schiedsgericht darf nicht als Beratungsgremium missbraucht werden. Das wäre so, wenn der Vollstrecker sich vorher von der 2. Instanz beraten lassen würde. Unvorstellbar in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Partei­basis soll über mein Schicksal entscheiden. Ich stelle mich meinen Mitgliedern. Wenn Nepp Schaden von der Partei ­abwenden will, soll er meine Suspendierung aufheben.
 
ÖSTERREICH: Würden Sie im Falle eines Ausschlusses aus der FPÖ klagen?
 
Strache: Diese Frage stellt sich zurzeit nicht. Die tagtäglich gelebte Vorverurteilung mancher Personen ist aber eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig.
 
ÖSTERREICH: Warum will man Sie Ihrer Meinung nach aus der FPÖ ausschließen?
 
Strache: Das müssen Sie meine ehemaligen Weggefährten fragen, welche seit geraumer Zeit in der Medienöffentlichkeit ­einen Ausschluss von mir fordern und mit mir seit Monaten nicht das Gespräch gesucht und auch nicht geführt haben.
 
ÖSTERREICH: Können Sie die Vorwürfe, Sie haben sich partei­schädigend verhalten, nachvollziehen?
 
Strache: Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Aber ich bin Opfer eines kriminellen Ibiza-Netzwerkes, einer kriminell geheimdienstlich konstruierten Falle und von weiteren geplanten Aktionen geworden, welche Züge eines versuchten Vernichtungsfeldzuges gegen meine Person haben. Ich bin zwecks Rettung der damaligen Regierung zurückgetreten und setze mich heute gegen die öffentlichen Anwürfe, welche immer absurder werden, zur Wehr und kämpfe für meine Rehabilitierung. Und natürlich werde ich meine Meinung auch weiterhin in der Öffentlichkeit äußern. Das lasse ich mir als freiheitlich denkender Mensch nicht verbieten.
 
ÖSTERREICH: Fühlen Sie sich unfair behandelt?
 
Strache: Da muss ich durch und außerdem sollen die Bürger beurteilen, wenn jeden Tag gerichtliche Verschlussakten in der medialen Öffentlichkeit auftauchen und man diese einfach als vorverurteilende Tat­sachen hinstellt bzw. absurdeste Unterstellungen medial aufbaut. Das kommentiere ich ­öffentlich nicht.
 
ÖSTERREICH: Würden Sie im ­Falle eines Ausschlusses eine eigene Partei gründen und bei der Wien-Wahl antreten?
 
Strache: Ich habe meinen jahrelangen Mitstreitern, von mir aufgebauten und vorgeschlagenen Nachfolgern, sprich, der neuen FPÖ-Wien-Funktionärsspitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht, die vorverurteilende Suspendierung aufzuheben und die FPÖ-Basis demokratisch über die Zukunft und für die Wien-Wahl 2020 entscheiden zu lassen. Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien ­eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht.
 
ÖSTERREICH: Sind Sie enttäuscht von Ihren ehemaligen Parteifreunden in der FPÖ?
 
Strache: Eine Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung. Es bringt Klarheit. Ich schaue nach vorne und nicht zurück.
 
ÖSTERREICH: Wie ist der aktuelle Status im Streit um Ihre Facebookseite?
 
Strache: Zivilrechtsklagen sind möglich. Und wenn man den Zugriff auf seine eigene Fan-Facebookseite entzogen bekommt, dann muss man um sein Recht auch juristisch kämpfen können. Das ist legitim und nichts Verwerfliches! Auch nicht parteischädigend!
 
Niki Fellner
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