Urlaubsfreuden: Zu Philippas 32. Geburtstag zog es die Straches in wärmere Gefilde.
Alle rechnen mit dem schnellen Ausschluss von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Doch der ist gar nicht in der Stadt.
Zum 32. Geburtstag von Straches Ehefrau Philippa am 1. Dezember fuhren die beiden auf Urlaub, „in wärmere Gefilde“, wie Strache ÖSTERREICH wissen ließ.
Bis Donnerstag soll die Auszeit andauern, dann sind die Straches wieder zurück in Wien.
Entzieht sich Strache durch Urlaub der Aussage?
Das heißt aber auch: Bis dahin steht Strache für eine Einvernahme durch das Parteigericht, das über seinen Ausschluss entscheiden soll, nicht zur Verfügung. Eine Ladung ist bis jetzt auch noch gar nicht abgeschickt worden.
Um den Prozess des Ausschlusses dennoch zu beschleunigen – FPÖ-Klubchef Kickl hatte bereits am Wochenende ankündigt, dass es sich nur noch „um Stunden“ handelt –, prüft das Schiedsgericht derzeit fieberhaft, ob eine Ladung Straches für den Ausschluss überhaupt nötig ist oder ob er sich durch die Urlaubsreise „der Aussage entzieht“.
Das Gremium unter FPÖ-Mann Friedrich Stefan sichtet OGH-Urteile anderer ähnlich gelagerter Fälle.
FPÖ will Formalfehler wie bei Philippa vermeiden
Jedenfalls vermeiden will die Wiener FPÖ aber, dass ein ähnlicher Formalfehler wie im Fall von Philippa Strache passiert, deren Ausschluss die FPÖ letztlich ein Mandat kostete. Strache könnte im Falle eines Ausschlusses, der nicht rechtens abläuft, vor einem Zivilgericht dagegen vorgehen. Bekommt er recht, müsste ihn die Partei wieder aufnehmen. Der Wiener Abgeordnete Karl Baron, ein Vertrauter Straches in der Landesgruppe, zweifelt überhaupt daran, dass das Parteigericht die richtige Instanz ist, um einen Ausschluss zu entscheiden. Eigentlich sei dieses eine reine Berufungsinstanz, sagt er. (knd)