Schuldig!

Strache: Fünf Fragen zum Hammer-Urteil

Strache
© APA/GEORG HOCHMUTH
Das Prikraf-Urteil lässt alle Comeback-Pläne von HC Strache zusammenbrechen.
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Wien. Er wirkte nach außen hin gefasst – sprach nach dem Korruptionsurteil am Freitag aber von einem „Schock“. Und tatsächlich: Das Prikraf-Urteil von 15 Monaten trifft Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hart.

Straches Verteidiger geht in die volle Berufung

Freunde berichten, dass er nach dem Urteil telefonisch nicht mehr erreichbar war: Er verliere „den Glauben an den Rechtsstaat“, soll er Freunden gesimst haben.

Alles aus? Er kann – da sind sich alle Experten sicher – seine Polit-Comeback-Pläne vergessen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Damit es nicht so weit kommt, hat Anwalt Johann Pauer volle Berufung angemeldet: „Meinem Mandanten war es besonders wichtig, dass er vom Vorwurf, er hätte sich aufgrund persönlicher Bereicherung für jemanden eingesetzt, freigesprochen wurde“ sagt er zu ÖSTERREICH. „Jenes Anklagefaktum, welches nach dem Teilfreispruch übrig geblieben ist, wird nun das Oberlandesgericht rechtlich prüfen.“

Hoffen – bis zum Ende

Auch beim „Team HC“ hat das Urteil eingeschlagen wie eine Bombe. Straches enger Freund Karl Baron will trotzdem weitermachen. „Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig.“ Die Kandidatur in Graz etwa bleibe aufrecht – und sollte die türkis-grüne Koalition scheitern, will Baron ­sogar bei einer Nationalratsneuwahl mit dem Team HC antreten. Parteisprecher Christian Höbart will sogar eine „Jetzt-erst-recht-Stimmung“ ausmachen.

Pfeifen im Wald. Doch das ist wohl nur noch Pfeifen im dunklen Wald, mit dem man sich Mut macht. Für Polit-Experte Thomas Hofer steht das Polit-Kapitel Strache vor dem Ende: „Wenn das Urteil so rechtskräftig wird, ist das wohl endgültig das politische Aus für Strache.“ Schon davor sei eigentlich nichts mehr gegangen, auch nicht in Wien. „Aber das ist der nächste Schlag, bei dem eine Comeback-Erzählung kaum mehr möglich ist.“

Und Strache? Für ihn sind die Verfahren auch eine finanzielle Belastung, obgleich er ja einige Firmenbeteiligungen hat. Doch die Politkarriere – die ist vorbei.

Muss Strache in Haft?

1. Muss Strache jetzt ins Gefängnis?

Nein. Der Ex-FPÖ-Chef Strache wurde wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt – es geht um Spenden an die FPÖ in Höhe von 12.000 Euro – dafür soll Strache einen Gesetzesantrag zum Privatspitalsfonds Prikraf im Sinne seines Freundes Walter Grubmüller eingebracht haben. Richterin Moravec-Loidolt nannte eine Bewährungsfrist von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2. Was tut Strache dagegen?

Straches Anwalt Johann Pauer meldet „volle Berufung“ an – das heißt, er beruft „wegen Nichtigkeit sowie gegen Schuld und Strafe“. Nächste und letzte Instanz ist dann das Oberlandesgericht Wien. In der Regel dauern es zumindest mehrere Monate, bis es dort zur Verhandlung kommt.

3. Ist Strache jetzt vorbestraft? Nein. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird. Ist das der Fall und bleibt es bei den 15 Monaten – dann ist die Vorstrafe erst nach 10 Jahren getilgt. Wichtig: Diese Frist beginnt erst mit dem Ende der Bewährungszeit (3 Jahre) zu laufen.

4. Schadet ihm das Urteil in weiteren Prozessen?

Jein. Gegen Strache wird in weiteren Causen ermittelt – alle gehören sie zum Ibiza-Komplex. Das heißt: Etwaige zukünftigen Verurteilungen würden „Zusatzstrafen“ zu dem Prikraf-Urteil sein. Deshalb gilt Strache in diesen Verfahren als unbescholten, da dieses Urteil erst nach den angeblichen Taten fiel.

5. Welche Ermittlungen laufen gegen Strache noch? Es geht um zwei Bereiche, die Casinos-Causa und die Frage der FPÖ-Spesen. In beiden Fällen bestreitet Strache alle Vorwürfe.

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