EU-Vertragsstopp

Strache und Martin für Volksabstimmung

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Anlass ist das Urteil der deutschen Verfassungsrichter zum EU-Reformvertrag. Die FPÖ droht andernfalls mit einer Verfassungsklage.

Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag wertet FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als "klaren Beweis für die Richtigkeit der freiheitlichen Position". Er fordert nun eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag, da es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung handeln würde. Andernfalls werde die FPÖ mit Kundmachung des Lissabonner Vertrages im Österreichischen Bundesgesetzblatt eine Klage beim VfGH einbringen, so Strache.

Der Vertrag sei ein "weiterer Schritt in Richtung Bundesstaat" und bedeute auch den Wegfall der Neutralität, meint Strache. Die Verfassungsklage sei bereits vorbereitet, kann aber noch nicht eingebracht werden. Derlei Klagen können nur gegen In Kraft befindliche Gesetze eingebracht werden, was beim EU-Reformvertrag noch nicht der Fall ist.

Martin nimmt Politik in die Pflicht
"Wenn nun die politischen Kräfte der Mitte nicht handeln, spielen sie Rechtsaußen in die Hände", hat der unabhängige EU-Mandatar Hans-Peter Martin das Urteil der deutschen Verfassungsrichter kommentiert. Er fordert eine Nachbesserung zum Lissabon-Vertrag auch in Österreich. Entsprechende Mitentscheidungsrechte des Nationalrats müssten gesetzlich verankert werden und auch eine Volksabstimmung ist für Martin nicht vom Tisch.

Volksabstimmung
"Das Urteil aus Karlsruhe ist eine schallende Ohrfeige für alle, die im April 2008 den EU-Reformvertrag in Österreich einfach durchgewunken haben - also Österreichs Regierung unter Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer (S) und fast alle Abgeordneten im Nationalrat", so Martin. "Was den Lissabon-Vertrag betrifft, teile ich voll die Meinung der Karlsruher Verfassungsrichter. Karlsruhe hat klar festgelegt, dass in Deutschland Bundesrat und Bundestag keine Mitbestimmung haben und es zur schleichenden Entmachtung als Nationalstaat kommt. Für Österreich heißt das, dass eine Volksabstimmung notwendig wird", sagte Martin.

Güne zufrieden
Die Grünen sehen das Scheitern der Verfassungsklage in Deutschland als ein positives Signal für das irische Referendum. "Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat heute klar gemacht, dass der Lissabon-Vertrag dem deutschen Grundgesetz nicht widerspricht", erklärte die Europasprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek. "Damit ist trotz der Ablehnung des deutschen Begleitgesetzes eine weitere Hürde auf dem Weg zum Inkrafttreten des Reformvertrages genommen. Somit ist es ein guter Tag für mehr Demokratie in der EU", so Lunacek.

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