Philippa Strache lässt sich mit ihrer Entscheidung noch Zeit.
Nach langem Hickhack bei den Blauen entschied die Wiener Landeswahlbehörde am Mittwoch, dass Philippa Strache ein Mandat zusteht. "Frau Strache hat ein Landeslistenmandat erhalten, das ihr nicht entzogen werden konnte", erklärt Christine Bachofner, Leiterin der zuständigen MA 62.
Der Grund: Dem auf der Liste vor Strache gereihten Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien-Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er stattdessen das ihm ebenfalls zustehende Landeslistenmandat annimmt und so ein Vorrücken von Philippa verhindert, ist nicht möglich. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Premiere, so Bachofner: "Das ist der erste derartige Fall in Wien."
Strache überlegt noch, ob sie Mandat annehmen wird
Strache selbst hat sich nun an die Öffentlichkeit gewandt. Die Gattin von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache hat am Donnerstag angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am kommenden Mittwoch noch zu überlegen, ob sie das Mandat annehmen wird. Außerdem beklagt sie das "diffamierende Verhalten" der vergangenen Tage.
In einer von Straches Berliner Anwalt gezeichneten Presseerklärung heißt es, Strache bedinge sich aus, bis 16. Oktober zu entscheiden, "ob unter den gegebenen Umständen eine ihren Wählern geschuldete konstruktive Arbeit im Parlament sowie ein politisches Wirken im Sinne des Wohles der Bürger und Wähler mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein wird".
Die Gattin des früheren FP-Obmanns Heinz-Christian Strache betont außerdem, zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert zu haben. Auch dass sie - wie aus FP-Kreisen kolportiert - während der Karenz ein Gehalt vom FP-Parlamentsklub bezogen haben soll, dementierte Strache mit dem Hinweis, nicht in Karenz gewesen zu sein und während des Mutterschutzes kein Gehalt bezogen zu haben.
Zurückgewiesen wird auch, dass Philippa Strache auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft hätte: "Diese Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage und dienen erkennbar allein dem Zweck, unsere Mandantin gezielt zu diffamieren."
Die ganze Presseerklärung im Wortlaut
Aus Anlass der aktuellen Medienberichterstattung sowie der darin teilweise enthaltenen falschen Spekulationen und Verdächtigungen geben wir als bevollmächtigte medienrechtliche anwaltliche Vertreter der Frau Philippa Strache die nachfolgende Erklärung ab:
Nach der am gestrigen 09.10.2019 verkündeten Entscheidung der Landeswahlbehörde ist bestätigt, dass Frau Philippa Strache in Folge der Nationalratswahl am 29.09.2019 einen Sitz im österreichischen Parlament erlangt hat. Unsere Mandantin bedingt sich nun aus, im Lichte des ihr in den vergangenen Tagen gegenüber zum Ausdruck gebrachten diffamierenden Verhaltens, unbeeinflusst, sachlich und in Ruhe innerhalb der zu beachtenden Frist bis zum 16.10.2019 zu entscheiden, ob unter den gegebenen Umständen eine ihren Wählern geschuldete konstruktive Arbeit im Parlament sowie ein politisches Wirken im Sinne des Wohles der Bürger und Wähler mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein wird. Sobald unsere Mandantin diese Entscheidung getroffen hat, wird sie diese mitteilen.
Wie bereits durch den Freiheitlichen Parlamentsklub der FPÖ durch Presseaussendung vom gestrigen 09.10.2019 richtiggestellt, hat unsere Mandantin Frau Philippa Strache während ihres Arbeitsverhältnisses mit der FPÖ keine Karenzzeit in Anspruch genommen und auch während der Zeit ihres Mutterschutzes kein Gehalt bezogen.
Unsere Mandantin Frau Philippa Strache hat zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert. Insbesondere hat sie weder die Anschaffung von Kleidungsstücken, noch von Mode-Accessoires, wie etwa Handtaschen, aus Geldmitteln der FPÖ finanzieren lassen. Diese Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage und dienen erkennbar allein dem Zweck, unsere Mandantin gezielt zu diffamieren.
Wir bitten im Namen unserer Mandantin um Beachtung dieser Stellungnahme sowie deren Berücksichtigung in Ihrer weiteren Berichterstattung. Weiterhin bitten wir zur Vermeidung einer presserechtlichen Inanspruchnahme um die Beachtung der Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin.