Österreich hat nach Ansicht der EU-Kommission bestimmte Elemente der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Aus diesem Grund leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wie sie am Donnerstag mitteilte. Was konkret Österreich nicht beachtet, ging aus der Mitteilung nicht hervor. Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis September 2018 Zeit.
Die Vorschriften enthalten Bestimmungen, die terrorismusbezogene Straftaten wie Reisen ins Ausland zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Rückkehr in die EU oder Reisen innerhalb der EU zu diesem Zweck, die Ausbildung für terroristische Zwecke und die Finanzierung des Terrorismus unter Strafe stellen und sanktionieren. Die Vorschriften sehen auch besondere Bestimmungen für Terrorismusopfer vor, um sicherzustellen, dass sie unmittelbar nach einem Anschlag und so lange wie nötig Zugang zu zuverlässigen Informationen sowie zu professionellen und spezialisierten Unterstützungsdiensten haben.
Neben Österreich leitete die EU-Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen Finnland, Kroatien und Luxemburg ein. Die betroffenen EU-Staaten müssen binnen zwei Monaten auf das Schreiben der EU antworten, sonst treibt die EU-Kommission mit einer mit "Gründen versehenen Stellungnahme" das Vertragsverletzungsverfahren voran.