Ab 8. November

Nächstes Bundesland verschärft die Corona-Maßnahmen

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Nach der Steiermark verschärft auch Tirol angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Regeln und zielt dabei vor allem auf Ungeimpfte ab. 

Ab dem 8. November wird der Zugang zu Nachtgastronomie und Diskotheken sowie zu Veranstaltungen ab 500 Personen nur mehr mit einem 2G-Nachweis, also geimpft oder getestet, möglich sein. Zudem wird es ab dem Zeitpunkt eine Maskenpflicht im gesamten Handel sowie in Museen und Bibliotheken geben.

Im medizinischen Bereich wie in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztordinationen wird die 2,5G-Regel gelten. Dort muss man geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) bezeichnete die Maßnahmen in einer Aussendung als "alternativlos".

Die Maßnahmen im Detail

  • 2G-Pflicht für Nachtgastronomie und Großveranstaltungen
    Als zwei wesentliche Bereiche verschärft das Land Tirol die Covid-Maßnahmen bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen. Tirol sieht für diese beiden Bereiche ab 8. November eine 2G-Pflicht vor und zieht damit Stufe 2 des Bundes-Stufenplans vor. Das heißt, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen besuchen dürfen. Für Getestete wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, diese beiden Bereiche zu nutzen.
  • FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, Museum und Bibliotheken
    Tirol verschärft die Masken-Regelung künftig derart, dass in Museen, Bibliotheken sowie im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht verordnet wird. Das gilt auch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Damit gilt sowohl für Museen, Bibliotheken, aber auch für Einkaufszentren und Markthallen wieder ein verpflichtendes Tragen der FFP2-Maske für alle Personen.
  • Schärfere Regeln auch an Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden
    Verschärfungen in Tirol gibt es auch für Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Arztordinationen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe: Für MitarbeiterInnen und BesucherInnen greift künftig die so genannte 2,5G-Regel inklusive FFP2-Maskenpflicht. Es muss damit künftig eine Impfung, eine Genesung oder ein PCR-Test (Antigentest damit nicht mehr gültig) nachgewiesen werden, um beispielsweise im Krankenhaus arbeiten zu können oder einen Besuch in einem Alten- und Pflegeheim machen zu können. Die Gesundheitsversorgung für PatientInnen ist unabhängig davon jedenfalls für alle Personen sichergestellt: Wie bisher sind nämlich PatientInnen, die (akut) behandelt werden müssen, von dieser Regelung ausgenommen. Für BesucherInnen, die kurzfristig in kritischen Situationen zu ihren Angehörigen wollen oder für MitarbeiterInnen, welche einspringen müssen, wird es ebenso entsprechende Ausnahmen geben. Weitere Ausnahmen gibt es etwa auch für externe DienstleisterInnen, die eine Notlage wie etwa einen Wasserrohrbruch in diesen Einrichtungen reparieren müssen.
  • Rund 200 PCR-Selbsttestboxen im gesamten Land
    Um den allenfalls vermehrten Bedarf an PCR-Testungen durch die verschärften Maßnahmen sowie aufgrund 3G am Arbeitsplatz jedenfalls decken zu können, werden neben den Screeningstationen voraussichtlich im Laufe des November auch rund 200 PCR-Selbsttestboxen im ganzen Land Tirol zur Verfügung stehen. Dort können PCR-Tests künftig abgeholt bzw. zur Auswertung wieder abgegeben werden. Dieses System der Gurgeltests kommt bereits in anderen Bundesländern bzw. Gemeinden in Österreich zum Einsatz und wird nun auch in Tirol gestartet. Nähere Details dazu werden zeitnah vorgestellt. 
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