Protest aus Brüssel

Türken-Rechte: EU klagt Österreich

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Der Vorwurf: Die Republik behandelte türkische Zuwander zu schlecht.

Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit den Rechten türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familien. Konkret wirft die EU-Kommission Österreich vor, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht gegen das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei zu verstoßen.

Verwarnung im April
Die EU-Kommission hatte Österreich zuletzt im April in dieser Angelegenheit verwarnt. Österreich sei bei seiner Position geblieben, wegen der die EU-Kommission nunmehr den Europäischen Gerichtshof anrufe, teilte die EU-Behörde mit.

Im April hatte die EU-Kommission Österreich bereits aufgefordert, einige Bestimmungen seines Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts zu ändern, um sie mit Rechten für türkische Staatsbürger und ihre Familienangehörige in Einklang zu bringen. Grundlage dafür sei das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das ein umfassendes Verschlechterungsverbot (Stillhalteklausel) für diese Bestimmungen enthält.

Rundschreiben
Österreich hatte damals der Kommission in seiner Antwort mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit sehe, seine nationalen Rechtsvorschriften zu ändern. Das Innenministerium habe demnach den zuständigen Behörden erster Instanz bereits ein Rundschreiben geschickt mit der Anweisung, diejenigen Bestimmungen, die eine rechtliche Schlechterstellung im Vergleich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs bewirken, nicht auf türkische Staatsangehörige anzuwenden.

Die Kommission betrachtete diese Maßnahme jedoch als nicht ausreichend, da die betreffenden türkischen Staatsangehörigen sich nicht auf unveröffentlichte Rundschreiben verlassen können, die von der Verwaltung jederzeit geändert werden können, erklärte die EU-Kommission.
 

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